Hallo,
Welches Verfahren ist denn zur Ermittlung der Stunden zu wählen?
Gibt es hier eine Vorschrift?
Viele Grüße
Hallo,
für die Ermittlung der geleisteten Arbeitsstunden gilt Folgendes:
Nur, wenn der Beitragsmaßstab auf Arbeitsstunden steht, muss als Verfahren zur Stundenermittlung die (Tarif-)vertraglich vereinbarte Sollarbeitszeitstunden (abzgl. Fehlzeit) genutzt werden.
Ist dies nicht gegeben, kann das Verfahren selbst gewählt werden.
Grundsätzlich gilt:
Liegen genaue Angaben über die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden pro Mitarbeiter vor, so sind diese im Lohnnachweis anzugeben. Ist dies nicht der Fall, so kann der Arbeitgeber die Zahl der geschuldeten Arbeitsstunden eintragen (bei manueller Abgabe auf Papier).
Liegen auch diese Daten nicht vor, so kann aushilfsweise der Vollarbeiterrichtwert eingetragen werden.
Näheres zu den einzelnen Verfahren finden Sie im Hilfe-Dokument 9225509 .