Hallo,
ich verwende Lodas und bin dabei einen Mandanten auf die Durchschnitts- Lohnarten bei Krankheit und Urlaub umzustellen.
Das Seminar zu dem Thema "Durchschnittsspeicher" habe ich mir angeguckt sowie das Dokument Nr. 5303233 durchgelesen.
Die meisten Lohnarten habe ich soweit zugeordnet, ob es in den Speicher gehört oder nicht.
Mir geht es jetzt um die Überstunden und die Zuschläge dafür.
In der Seminar Unterlage steht, die Überstunden&Zuschläge zählen nicht in den Durchschnittsspeicher, in dem Dokument wiederum schon.
Jetzt bin ich ein bisschen verwirrt
Kann mir jemand hierbei helfen??
Vielen Dank und liebe Grüße aus Schleswig
Hallo,
für die Durchschnittsberechnung benötigen Sie mindestens eine Lohnart, die den Durchschnittsspeicher füllt und eine Lohnart, die aus dem Durchschnittsspeicher rechnet.
Bei der Lohnart, die in den Durchschnittsspeicher (z.B. für die Urlaubsberechnung) fließen soll, wählen Sie unter Mandantendaten | Lohnarten auf der Registerkarte Durchschnitte im entsprechenden Durchschnitt den Eintrag Speicherung soll Stunden, Tage und Betrag umfassen.
Bei der Lohnart, die aus dem Durchschnitt rechnen soll, wählen Sie unter Mandantendaten | Lohnarten auf der Registerkarte Allgemein aus der Liste Faktorschlüssel den entsprechenden Durchschnitt.
Beste Grüße
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo,
ich weiss wie ich die Lohnarten einzustellen habe, das war ja auch nicht meine Frage.
Meine Frage ist: Müssen die Überstunden+Zuschläge mit in die Berechnung wenn jemand krank ist/Urlaub hat um den Durchschnittslohn weiter zu zahlen?
Gibt es evtl einen Gesetzestext, der vorschreibt was bei Krankheit und Urlaub weiter zu zahlen ist?
Gruss
Hallo,
Regelungen hierfür finden Sie im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) und im Bundesurlaubsgesetz (BurlG).
In der Dok.-Nr. 5300244 – Entgeltfortzahlung - Lexikon Lohn und Personal bzw. der Dok.-Nr. 5300514 - Urlaubsentgelt, Urlaubsdauer - Lexikon Lohn und Personal finden Sie weitere Informationen in Bezug auf die Höhe der Entgeltfortzahlung bzw. des Urlaubsentgelts.
Freundliche Grüße
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG