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Welche Lohnart bei KUG für den Zeitraum nach Entgeltfortzahlung?

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letzte Antwort am 06.05.2020 11:06:08 von coester
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sssrrr
Einsteiger
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Hallo zusammen, ich habe einen AN der wurde am 18.3. krank. Ab 26.3. begann Kurzarbeit. Er ist immer noch den ganzen April krank. LFZG würde am 29.4. enden. (hab bei dem Mdt. keine U1...)

 

Für die Stunden bis 28.4. nehm ich ja LA 413 her. Aber für die 2 Tage außerhalb der LFZG?

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coester
Fortgeschrittener
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Hallo,

 

für die Tage nach dem Ende der LFZ brauchen Sie keine Lohnart, da der MA dann ja in das "normale" Krankengeld - mit Unterbrechung der Lohnzahlung - wechselt.

Hier schlüsseln Sie nur in den Fehlzeiten ab dem 29.04. "Krankengeld".

 

Gruß

 

sssrrr
Einsteiger
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Also die ganz normale Fehlzeit für Krankengeld dann erfassen?

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coester
Fortgeschrittener
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Genau.

Nach dem Ende des LFZ-Zeitraums (ob nun mit oder ohne KUG) hat der AN ausschließlich Anspruch auf Krankengeld.

 

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sssrrr
Einsteiger
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DANKE!!

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coester
Fortgeschrittener
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Bitte schön !

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5
letzte Antwort am 06.05.2020 11:06:08 von coester
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