Hallo zusammen, ich habe einen AN der wurde am 18.3. krank. Ab 26.3. begann Kurzarbeit. Er ist immer noch den ganzen April krank. LFZG würde am 29.4. enden. (hab bei dem Mdt. keine U1...)
Für die Stunden bis 28.4. nehm ich ja LA 413 her. Aber für die 2 Tage außerhalb der LFZG?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
für die Tage nach dem Ende der LFZ brauchen Sie keine Lohnart, da der MA dann ja in das "normale" Krankengeld - mit Unterbrechung der Lohnzahlung - wechselt.
Hier schlüsseln Sie nur in den Fehlzeiten ab dem 29.04. "Krankengeld".
Gruß
Also die ganz normale Fehlzeit für Krankengeld dann erfassen?
Genau.
Nach dem Ende des LFZ-Zeitraums (ob nun mit oder ohne KUG) hat der AN ausschließlich Anspruch auf Krankengeld.
DANKE!!
Bitte schön !