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Welche Lohnart bei Auszahlung Krankenhaustagegeld aus einer Gruppenunfallversicherung

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letzte Antwort am 07.03.2019 10:44:12 von Selina_Heubeck
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Gelöschter Nutzer
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Hallo,

bei einem Mitarbeiter ist der Leistungsfall aus einer Gruppenunfallversicherung eingetreten. Der AG hat nun das Krankenhaustagegeld ausgezahlt bekommen. Dies wird an den AN weitergezahlt. Es muss versteuert werden. Welche Lohnart nehme ich in diesem Fall?

DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

in Lohn und Gehalt gibt es speziell für die Auszahlung von Krankenhaustagegeld aus einer Gruppenunfallversicherung keine Standardlohnart.

Wenn der Bezug steuerpflichtig und sozialversicherungsfrei abgerechnet werden soll, können Sie folgende steuerpflichtige Betragslohnarten aus den Standardlohnarten verwenden:

Lohnart 3800 „Bezug, nur st-pfl.,lfd.,Betrag"

  • Steuerrechtliche Behandlung: laufender Bezug, monatliche Tabelle

Lohnart 3780 „Bezug,nur steuerpfl.,jhrl,Betrag"

  • Steuerrechtliche Behandlung: sonstiger Bezug, jährliche Tabelle

Viele Grüße

Nina Schöneweis

Personalwirtschaft

DATEV eG

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
Gelöschter Nutzer
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Ich habe zur Lohnart 3780 noch die Frage, ob hier auch die Fünftelregelung geprüft wird.

Wenn nicht, welche Lohnart prüft dies?

Viele Grüße

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DATEV-Mitarbeiter
Selina_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

bei der Lohnart 3780 wird das Fünftelungsverfahren nicht angewandt.

Die Fünfelregelung wird ausschließlich bei der Lohnart 4310 verwendet. Dabei wird geprüft ob es günstiger für den Arbeitnehmer ist nach dem Fünftelungsverfahren oder als sonstiger Bezug zu versteuern. Außerdem wird der Betrag sozialversicherungsfrei abgerechnet und im Lohnkonto sowie auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen.

Viele Grüße

Selina Heubeck

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Selina Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 07.03.2019 10:44:12 von Selina_Heubeck
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