Hallo,
bei einem Mitarbeiter ist der Leistungsfall aus einer Gruppenunfallversicherung eingetreten. Der AG hat nun das Krankenhaustagegeld ausgezahlt bekommen. Dies wird an den AN weitergezahlt. Es muss versteuert werden. Welche Lohnart nehme ich in diesem Fall?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
in Lohn und Gehalt gibt es speziell für die Auszahlung von Krankenhaustagegeld aus einer Gruppenunfallversicherung keine Standardlohnart.
Wenn der Bezug steuerpflichtig und sozialversicherungsfrei abgerechnet werden soll, können Sie folgende steuerpflichtige Betragslohnarten aus den Standardlohnarten verwenden:
Lohnart 3800 „Bezug, nur st-pfl.,lfd.,Betrag"
Lohnart 3780 „Bezug,nur steuerpfl.,jhrl,Betrag"
Viele Grüße
Nina Schöneweis
Personalwirtschaft
DATEV eG
Ich habe zur Lohnart 3780 noch die Frage, ob hier auch die Fünftelregelung geprüft wird.
Wenn nicht, welche Lohnart prüft dies?
Viele Grüße
Hallo,
bei der Lohnart 3780 wird das Fünftelungsverfahren nicht angewandt.
Die Fünfelregelung wird ausschließlich bei der Lohnart 4310 verwendet. Dabei wird geprüft ob es günstiger für den Arbeitnehmer ist nach dem Fünftelungsverfahren oder als sonstiger Bezug zu versteuern. Außerdem wird der Betrag sozialversicherungsfrei abgerechnet und im Lohnkonto sowie auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen.
Viele Grüße
Selina Heubeck
Personalwirtschaft
DATEV eG