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Weiterzahlung der bAV im Mutterschutz und Elternzeit

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letzte Antwort am 25.10.2024 12:01:30 von Astrid_Preuß
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nielaender
Beginner
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Hallo Zusammen,

 

wir haben in Fibu festgestellt, dass der AG die bAV der Mittarbeiterin im Mutterschutz und Elternzeit weiter gezahlt hat. 

Also den Arbeitgeberanteil zur bAV 42,34 Euro als auch den Gehaltsverzicht AN 84,67Euro.

 

Wie kann ich es im Lohn rückwirkend berichtigen, um die Zahlungen in der Fibu auszugleichen. 

Habe eine Lohnabrechnung angefügt.

cro
Experte
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Fortzahlung im Mutterschutz sollte i.d.R. gehen.  In der Elternzeit laufen die Nettobeträge ohne AG-Unterstützung auf, und müssen nach Wiederbeschäftigung netto nachgezahlt werden.

 

Bei uns werden solche Verträge allerdings (auch länger rückwirkend) ruhend gestellt. Dazu reicht üblicherweise ein formloser Antrag an den Versicherungsträger. Die setzt dann für einen gewünschten Zeitraum aus bzw. stellt insgesamt ruhend.

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 3 von 3
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Hallo,


Sie können im bAV-Vertrag die Kürzung auf „nk/nk“ ändern. Diese Änderung löst keine automatische Nachberechnung aus. Bitte führen Sie die Nachberechnung manuell durch.


Werden ab einem bestimmten Monat keine Beiträge mehr überwiesen, erfassen Sie mit einer neuen Historie die Beiträge mit 0,00 EUR.

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 25.10.2024 12:01:30 von Astrid_Preuß
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