Guten Tag,
ich rechne mit DATEV Lodas ab und möchte mich zum Thema weitergewährte Bezüge mit und ohne Elterngeld informieren.
Ich habe mir auch bereits einige Sachen durchgelesen.
Alle Zahlungen, die der Arbeitgeber während Elternzeit nach Ablauf des Bezugs von Elterngeld oder Erziehungsgeld leistet, sind in voller Höhe beitragspflichtig.
Wenn der Arbeitgeber beispielsweise die BAV "während einer Unterbrechung ohne Elterngeld" weiterzahlt, wie muss ich dies einpflegen? Was muss ich hier beachten?
Bei Bezug von Elterngeld ist die Bagatellgrenze von 50,- € zu überprüfen, ohne Bezug von Elterngeld gilt diese Regelung nicht. Was passiert wenn ich bei Bezug von Elterngeld die Höhe des Elterngeldes nicht erfasse ? Gibt es hier irgendwelche Auswirkungen ?
Viele Grüße und Vielen Dank im Voraus für die Unterstützung.
Hallo,
im Hilfedokument 1070148 finden Sie alle nötigen Hinweise zur Abrechnung von weitergewährten Arbeitgeberleistungen.