Hallo,
ich habe eine Mitarbeiterin, welche im Monat 139 € (St+SV-frei) vom Arbeitgeber in eine Altersvorsorge (Direktversicherung) gezahlt bekommt. Sie ist jetzt ins Krankengeld gekommen und die Krankenkasse hat diese 139 € als weitergewährtes Arbeitsentgelt übermittelt bekommen. Im DÜ-Protokoll Entgeltersatzleistung sind die 139 € nicht aufgeführt. Die Mitarbeiterin der Krankenkasse meinte, dass dies dann nicht zu übermitteln sei. Die 139 € werden im Teilmonat nicht gekürzt, im voll ausgefallenen Monat allerdings nicht gezahlt.
Habe ich in der Lohnart etwas falsch hinterlegt? Wo kann ich sonst eingeben, dass dieser Betrag nicht gemeldet wird?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Schöne Grüße
Susanne
Hallo Susanne,
wenn die arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung steuer- und SV-frei abgerechnet wird, gehört dieser Betrag nicht zu den laufenden SV-pflichtigen weitergewährten Leistungen und sollte daher nicht in der EEL-Bescheinigung gemeldet werden.
Gerne überprüfen wir den Sachverhalt individuell. Bitte wenden Sie sich dazu über einen der anderen Servicekanäle an uns.