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Wehrübung

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letzte Antwort am 23.05.2022 13:39:07 von valentin
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kimeba
Fortgeschrittener
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Nachricht 1 von 5
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Hallo!

Ein MA nimmt an einer Wehrübung teil - 01-26.07.

Bei den Fehlzeiten habe ich Wehrübung ausgewählt, keine weiteren Eintragungen vorgenommen.

Über Bescheide konnte ich die 306 auswählen (Wehrübung / Reservistendienst).

Muss ich "manuell" noch irgendwas unternehmen oder macht LODAS alles andere?

z.B. Krankenkasse informieren?

mfg Torsten

DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 5
619 Mal angesehen

Hallo Torsten,

es ist richtig, dass Sie die Wehrübung für den Mitarbeiter in den Fehlzeiten erfasst haben.

Die Meldung an die Krankenkasse (DEÜV) wird mit der Abrechnung zusammen erstellt und übermittelt.

Beste Grüße

Monique Schauer

Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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MissMoneypenny
Beginner
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Nachricht 3 von 5
569 Mal angesehen

Ich habe ebenfalls grade erstmals so einen Fall. Der MA soll für eine Wehrübung freigestellt werden. Er sagte mir jedoch, die Freistellung müsste bezahlt sein und wir könnten uns die Lohnkosten von der Behörde erstatten lassen. Habe allerdings weder Unterlagen dazu erhalten noch Infos. Den Ausfallschlüssel "Wehrübung" finde ich, allerdings wenn ich diesen verwende, werden die Bezüge gekürzt, wäre also eine unbezahlte Freistellung. Das wäre auch für mich, die einzig vernünftige Konstellation. Hat jemand Erfahrung mit dem Prozess?

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DATEV-Mitarbeiter
Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 5
488 Mal angesehen

Hallo,

 

bitte entschuldigen Sie die späte Rückmeldung.

 

Leider können wir hierzu keine Auskunft geben, da es sich um eine rechtliche Frage handelt. Vielleicht möchte jemand aus der Community seine Erfahrungen an dieser Stelle teilen?

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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valentin
Einsteiger
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Nachricht 5 von 5
471 Mal angesehen

Kurz gegoogelt:

Wehrübung Arbeitsrecht

 

seit Inkrafttreten des Streitkräftereserve-Neuordnungsgesetzes vom 22.5.2005 entfällt sein Lohnanspruch; Sachbezüge jedoch sind während des Grundwehrdienstes oder während einer Wehrübung auf Verlangen weiterzugewähren bzw. es ist eine entsprechende Entschädigung zu zahlen. Der Arbeitnehmer eines privaten Arbeitgebers erhält auf Antrag Leistungen zur Unterhaltssicherung nach §§ 5 ff. USG, insbesondere eine Verdienstausfallentschädigung.

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letzte Antwort am 23.05.2022 13:39:07 von valentin
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