Eine MA hat als Minijobberin bei einem AG gearbeitet der Sofortmeldepflichtig ist. Zum 1. April hat sie auf Teilzeit gewechselt. Selber AG. Ich habe leider ein Austrittsdatum erfasst, sprich der 31.03 und ein neues Eintrittsdatum, sprich der 01.04. Ich nehme an, dass es falsch ist, schließlich ist sie nicht ausgetreten, es wurde nur von Mini auf Teilzeit umgestellt. Kann man das so trotzdem stehen lassen? Außerdem hat sich mir noch eine Frage gestellt. Hätte ich wieder eine Sofortmeldung machen müssen weil ich ein Austrittsdatum eingegeben habe? Wie gesagt, er ist nicht ausgetreten. Ende März war der letzte Tag als Minijobber und 1. April Umstellung auf eine Teilzeitstelle beim selben AG.
Wenn sich die KrKasse nicht wegen dieser Meldegründe beschwert, sollten An- und Abmeldung kein Problem sein.
In der selben Firma ist, in diesem Fall, keine 2. Sofortmeldung nötig.