Guten Tag liebe Community,
Ich habe folgenden Spezialfall:
Mitarbeiter A, angestellt als Minijobber seit 2 Monaten, wechselte wohl zum 08.04.2024 vom Minijob in Teilzeitjob. (Arbeitsvertrag liegt vor)
Ich habe den Mitarbeiter zum 07.04.2024 abgemeldet.
Lohn und Gehalt:
Neue Personalnummer angelegt (Mitarbeiter-Kopie: Wechsel des BGS....) und somit zum 08.04.2024 als Teilzeit abgerechnet. Ist das so korrekt?
Kann man überhaupt während eines Monats wechseln? Worauf gilt es noch zu achten, da die Person ja Minijobber war.
Vielen Danke schonmal für eure hilfreichen Antworten.
Liebe Grüße
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