Hallo zusammen,
wir haben einen Mandanten, dort war der AN als Minijobber bis 31.03.2022 beschäftigt (befristeter Vertrag). Ab dem 01.04.2022 bis 31.08.2022 gibt es nun einen befristeten Vertrag als Werkstudent. Nun möchte der Mandant ab dem 01.09.2022 wieder einen Vertrag als Minijobber mit dem AN machen. Geht so etwas überhaupt? Ich habe schon gesucht, bin aber nicht richtig fündig geworden.
Hatte jemand schon mal so einen Fall?
Vielen Dank.
Warum sollte das nicht gehen? Wenn die Grenzen eingehalten werden.
Ob hier eine erneute Befristung möglich ist, steht auf einem anderen Blatt. Das bedürfte dann einer anwaltlichen Würdigung.