Hallo,
ich musste bei einem Mandanten die Betriebsnummer ändern. Leider wurde mir vom System keine Abmeldung mit der alten und keine Neuanmeldung mit der neuen Betriebsnummer pro Arbeitnehmer erstellt.
Ich möchte ungern für 40 Arbeitnehmer die SV-Meldungen erstellen, kann mir Jemand helfen?
Hallo,
Ihnen kann besser geholfen werden, wenn Sie das Lohnprogramm angeben. Sinnvoll ist die Ergänzung in der Überschrift. Sie können das auch noch nachträglich vornehmen, in dem Sie auf der rechten Seite über "Bearbeiten" die Überschrift ändern.
Im Übrigen müssen bei einem Wechsel der Betriebsnummer keine DEÜV-Meldungen erstellt werden.
Viele Grüße
T. Reich
Hallo,
vielen Dank für den Hinweis. Ich arbeite mit Lodas. Lt. allen Krankenkassen ist eine Abmeldung und eine Neuanmeldung aller Mitarbeiter erforderlich.
Hallo,
das ungewöhnlich. Ich war von einem Wechsel der Betriebsstätte ausgegangen.
Hat der Inhaber des Unternehmens gewechselt? Dann würde ich die Mitarbeiter abmelden und danach auf eine neue Mandantennummer umziehen lassen.
Viele Grüße
T. Reich
Nein, leider hätte der Vorberater vor 4 Jahren bereits eine neue Betriebsnummer hinterlegen müssen, da damals die GbR gegründet wurde.
Dann wurde also vor vier Jahren das Unternehmen von einem Einzelunternehmen in eine GbR umgewandelt? Es wurde damals auch für die GbR eine neue Betriebsnummer beantragt oder haben Sie jetzt eine neue beantragt?
Hier könnte auch ein Mandantennummernwechsel problematisch sein, da ja die Mitarbeiter bereits seit langen im gleichen Unternehmen arbeiten. Vielleicht wäre der Wechsel vom Fremdsystem auf Lodas eine Idee, aber dann sind 40 DEÜV-Meldungen über sv-net - glaube ich - angenehmer.
Ja genau so war der Fall, vor 4 Jahren wurde eine neue Nummer vergeben.
Richtig, ich glaube ich nehme dann alle An- und Abmeldungen über SV-Net vor.
Trotzdem Danke.