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Was passiert wenn die Steuer-ID nicht ab 01.01.21 eingegeben wird, sondern später?

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letzte Antwort am 02.12.2021 16:10:00 von Jacqueline_Schön
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Katharebur
Einsteiger
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Hallo Datev,

 

ich habe bisher nichts gelesen, warum die Steuer-ID bei ganzjährig in 2021 beschäftigten Minijobbern unbedingt auch im Januar 2021 eingegeben werden muss.

 

Es steht zwar überall, dass es ab Januar 2021 eingegeben werden muss, aber keine Begründung dazu, was passiert, wenn man das erst später eingibt.

 

Hat es irgend eine Auswirkung, wenn die Steuer-ID z.B. erst im Oktober eingegeben wird?

Was passiert dann? Wird die Jahresmeldung dann nicht richtig erstellt? Oder gar nicht?

 

Ich will es nur verstehen.

 

Vielen Dank

kanzleiboennecke
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 3
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Hallo @Katharebur,

 

vielleicht hilft dir der folgende Beitrag weiter...😉

 

DEÜV Jahresmeldung - "Steuerbaustein" Mini-Jobber 

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 3 von 3
299 Mal angesehen

Hallo,


wir empfehlen die Steuer-ID für geringfügig Beschäftigte bereits ab 01/2021 zu hinterlegen, damit diese bei Nachberechnungen für das Jahr 2021, berücksichtigt werden kann. 


Bitte beachten Sie, dass bei die Erfassung in 01/2021 zu Nachberechnungen führen kann.

 
Im Dokument 1021073 DEÜV-Meldungen ab 01.01.2022: Angaben zur Steuer bei geringfügig entlohnt Beschäftigten in LODAS erfassen - haben wir alle Informationen zu dem Thema zusammengefasst.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 02.12.2021 16:10:00 von Jacqueline_Schön
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