Hallo zusammen,
ich habe innerhalb eines Jahres einen Wechsel der Personalnummer wegen Änderung im Beschäftigungsverhältnis. Vollzeit vom 1.1.26-28.2.26 PN 9; Minijob vom 1.3.26-30.4.26 PN 1081; Vollzeit 1.5.26-31.12.26 PN 9.
Bei der PN 1081 habe ich nun im Januar 26 die Vortragswerte UV von PN 9 eingegeben, PN 9 im Januar 26 von der UV ausgeschlossen.
Gebe ich nun die Vortragswerte UV bei PN 9 ab Januar 26 komplett ein (also Zeitraum vom 1.1.26-30.4.26) oder nur die Werte aus der Beschäftigung als Minijobber vom 1.3.26-30.4.26? PN 1081 würde ich dann von der UV ab März 26 auschließen, oder?
Vollzeit vom 1.1.26-28.2.26 PN 9; Minijob vom 1.3.26-30.4.26 PN 1081; Vollzeit 1.5.26-31.12.26 PN 9.
Sie meinen insgesamt 2025. Und UV = Urlaubsvortrag.
Und wenn ich es denn richtig verstehe. Gesamten UV 2025 am 01.01.2026 bei PN 9.
Nein, ich meinte schon 2026. Und gemeint ist nicht der Urlaubsvortrag, sondern die Werte für die UV-Jahresmeldung (92-er Meldung).
Guten Tag,
Sie brauchen die Vortragswerte meiner Meinung nicht vortragen. Diese sind ja in der alten Personalnummer gespeichert und werden dem entsprechend beim Lohnnachweis berücksichtigt.
LG
@Hanieski1 schrieb:Nein, ich meinte schon 2026. Und gemeint ist nicht der Urlaubsvortrag, sondern die Werte für die UV-Jahresmeldung (92-er Meldung).
Dazu ist kein jahresübergreifender Vortrag nötig.