abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Vortragswerte mit Märzklausel in LODAS von DATEV

1
letzte Antwort am 06.12.2017 11:55:41 von Kristin_Frohmeyer
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
pagyei
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
697 Mal angesehen

Ich versuche einen komplizierten Mandanten von LuG nach LODAS zu wechseln.

Der Mandant hat

Nur Gehaltsempfänger

Dienstwägen

Gehaltumwandlungen

13. Monatsgehälter

Bonuszahlungen

Entsendeter Arbeitnehmer der Muttergesellschaft

Nun ist die Überlegung ab Januar mit LODAS abzurechnen, ich muss jedoch unbedingt ins Vorjahr nachberechnen können.

Ich habe mir überlegt in LODAS ab Oktober parallel abzurechnen, ich habe in der Auswertungssteuerung alle Auswertungen von DÜ auf Papier umgestellt. Die Auswertungen 61 & 62 habe ich gelöscht, da diese sich nicht auf Papier umstellen lassen.

Ich habe für jeden Mitarbeiter die Vortragswerte Januar bis September gemäß Lohnkonto erfasst (jeden Monat extra). Ich kann keine Erfassungsfelder für SV-Beträge auf die die Märzklausel Anwendung fand finden. Die Werte die dem Vorjahr zugeordnet wurden habe ich nicht erfasst, da sonst im Januar die Vorjahresbeitragsbemessungsgrundlagenlücke kleiner wird und Bezüge auf die die Märzklausel anzuwenden ist teilweise zu unrecht nicht verbeitragt werden könnten.

Diese Beiträge haben jedoch lohnsteuerliche Auswirkungen, da die auf der Lohnsteuerkarte fehlen werden und auch den Lohnsteuerausgleich verfälschen werden. Deswegen geht noch nicht die Welt unter, den die Dezemberlohnbuchführung wird noch in Lohn und Gehalt gemacht.

Ich habe jedoch die Befürchtung, dass bei einer Nachberechnung ins Vorjahr es zu falschen Abrechnungswerten kommen könnte.

Die Jahresmeldung dürfte richtig sein, denn die Märzklausel-Entgelte wurden ja im Januar Meldung 54 bereits gemeldet-

Ich weiß jedoch nicht, wie sich diese Märzklausel-Entgelte auf die UV-Sondermeldung auswirken.

Sollte es bei der nächsten SV-Prüfung zu Nachzahlungen kommen, die auf den Systemwechsel zurückzuführen sind habe ich ein Problem.

Die Lohnabrechnung des Entsandten der ausländischen Mutter wird von einer Wirtschaftsprüfungskanzlei in LODAS zu Berechnung der Lohnsteuer nachabgerechnet, ich bekomme da immer eine Papierlohnsteueranmeldung. Kann ich die Lohnsteuerwerte Monat für Monat als Beträge aus Nebenbuchführung erfassen?

DonPreMunFel

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
331 Mal angesehen

Hallo pagyei,

wenn Sie den Mandanten in 2017 abrechnen möchten, aktivieren Sie das Kontrollkästchen „Testmandant“ unter Mandantendaten | Auswertungssteuerung | Zusatzeinstellungen auf der Registerkarte . Somit sind alle DÜ-Verfahren von DATEV an Institutionen für diesen Mandanten deaktiviert. Weitere Informationen finden Sie unter Dok.-Nr. 1071554 - Arbeiten mit Testmandanten in LODAS und Lohn und Gehalt.

Beispiele, wie Sie die Lohnkontoergebniswerte erfassen, finden Sie in unter Dok.-Nr. 5303317 - Lohnkonto (Beispiele für LODAS).

Sie haben die Möglichkeit Lohnsteuerbeträge, welche nicht über die Lohnabrechnung abgerechnet wurden, über die Nebenbuchführung zu erfassen. Diese Werte werden zusätzlich zu den von LODAS ermittelten Steuern des eingegebenen Monats berücksichtigt und im Lohnjournal aufgeführt. Ergänzende Informationen finden Sie unter Dok.-Nr. 9222455 - Steuerbeträge aus Nebenbuchführungen.

Beste Grüße

Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
1
letzte Antwort am 06.12.2017 11:55:41 von Kristin_Frohmeyer
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage