Ich versuche einen komplizierten Mandanten von LuG nach LODAS zu wechseln.
Der Mandant hat
Nur Gehaltsempfänger
Dienstwägen
Gehaltumwandlungen
13. Monatsgehälter
Bonuszahlungen
Entsendeter Arbeitnehmer der Muttergesellschaft
Nun ist die Überlegung ab Januar mit LODAS abzurechnen, ich muss jedoch unbedingt ins Vorjahr nachberechnen können.
Ich habe mir überlegt in LODAS ab Oktober parallel abzurechnen, ich habe in der Auswertungssteuerung alle Auswertungen von DÜ auf Papier umgestellt. Die Auswertungen 61 & 62 habe ich gelöscht, da diese sich nicht auf Papier umstellen lassen.
Ich habe für jeden Mitarbeiter die Vortragswerte Januar bis September gemäß Lohnkonto erfasst (jeden Monat extra). Ich kann keine Erfassungsfelder für SV-Beträge auf die die Märzklausel Anwendung fand finden. Die Werte die dem Vorjahr zugeordnet wurden habe ich nicht erfasst, da sonst im Januar die Vorjahresbeitragsbemessungsgrundlagenlücke kleiner wird und Bezüge auf die die Märzklausel anzuwenden ist teilweise zu unrecht nicht verbeitragt werden könnten.
Diese Beiträge haben jedoch lohnsteuerliche Auswirkungen, da die auf der Lohnsteuerkarte fehlen werden und auch den Lohnsteuerausgleich verfälschen werden. Deswegen geht noch nicht die Welt unter, den die Dezemberlohnbuchführung wird noch in Lohn und Gehalt gemacht.
Ich habe jedoch die Befürchtung, dass bei einer Nachberechnung ins Vorjahr es zu falschen Abrechnungswerten kommen könnte.
Die Jahresmeldung dürfte richtig sein, denn die Märzklausel-Entgelte wurden ja im Januar Meldung 54 bereits gemeldet-
Ich weiß jedoch nicht, wie sich diese Märzklausel-Entgelte auf die UV-Sondermeldung auswirken.
Sollte es bei der nächsten SV-Prüfung zu Nachzahlungen kommen, die auf den Systemwechsel zurückzuführen sind habe ich ein Problem.
Die Lohnabrechnung des Entsandten der ausländischen Mutter wird von einer Wirtschaftsprüfungskanzlei in LODAS zu Berechnung der Lohnsteuer nachabgerechnet, ich bekomme da immer eine Papierlohnsteueranmeldung. Kann ich die Lohnsteuerwerte Monat für Monat als Beträge aus Nebenbuchführung erfassen?
DonPreMunFel
Hallo pagyei,
wenn Sie den Mandanten in 2017 abrechnen möchten, aktivieren Sie das Kontrollkästchen „Testmandant“ unter Mandantendaten | Auswertungssteuerung | Zusatzeinstellungen auf der Registerkarte DÜ. Somit sind alle DÜ-Verfahren von DATEV an Institutionen für diesen Mandanten deaktiviert. Weitere Informationen finden Sie unter Dok.-Nr. 1071554 - Arbeiten mit Testmandanten in LODAS und Lohn und Gehalt.
Beispiele, wie Sie die Lohnkontoergebniswerte erfassen, finden Sie in unter Dok.-Nr. 5303317 - Lohnkonto (Beispiele für LODAS).
Sie haben die Möglichkeit Lohnsteuerbeträge, welche nicht über die Lohnabrechnung abgerechnet wurden, über die Nebenbuchführung zu erfassen. Diese Werte werden zusätzlich zu den von LODAS ermittelten Steuern des eingegebenen Monats berücksichtigt und im Lohnjournal aufgeführt. Ergänzende Informationen finden Sie unter Dok.-Nr. 9222455 - Steuerbeträge aus Nebenbuchführungen.
Beste Grüße
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG