Wir haben im Jahr 2024 einen Mitarbeiter über 2 Personalnummern abgerechnet.
1. Pers. Nr. vom 01.01.2024 - 02.07.2024
2. Pers. Nr. seit 03.07.2024
Im Hinweis und Fehlerprotokoll kommt jetzt folgender Fehler bzw. Hinweise:
"Sie haben für den Arbeitnehmer eine bisherige Personalnummer erfasst. Damit die UV-Jahresmeldung (GdA 92) mit dem gesamten UV-Brutto aus beiden Personalnummern erstellt werden kann, müssen die Vortragswerte zur Unfallversicherung der bisherigen Personalnummer erfasst werden."
Meine Fragen:
1. Die Werte erfasse ich unter der aktuellen Personalnummer?
2. In welchem Bearbeitungsmonat erfasse ich Daten?
Vielen Dank.
T_V
@T_V schrieb:Meine Fragen:
1. Die Werte erfasse ich unter der aktuellen Personalnummer?
2. In welchem Bearbeitungsmonat erfasse ich Daten?
Hallo @T_V,
1. Ja, die Vorbeschäftigungswerte UV erfassen Sie bei der Personalnummer, für die die UV-Jahresmeldung erstellt werden soll.
2. In einem Bearbeitungsmonat im betroffenen Kalenderjahr.
Weitere Informationen finden Sie im Kapitel 4.11 im Dokument 1032526 .
Hallo Herr Fürther,
wie im Kapitel 4.11 des Dokumentes 1032526 haben wir jetzt bei der neuen Personalnummer die Vorbeschäftigungswerte UV im Monat Juli (Wechsel von der alten auf die neue Personalnummer) erfasst.
Bei der alten Personalnummer haben wir im Januar 2024 das Kontrollkästchen "Personalnummer von der DEÜV-UV-Jahresmeldung ausschließen" aktiviert.
Allerdings kommt im Fehler- und Hinweisprotokoll noch immer folgender Fehler:
Meine Frage:
Müssen die Vortragswerte 2 x erfasst werden?
1x unter Personaldaten | Sozialversicherung | Vorbeschäftigungswerte UV und
1x unter Personaldaten | Lohnkonto Ergebniswerte | Sozialversicherung | SV-Werte
Vielen Dank.
T_V
HalloT_V,
die Vorbeschäftigungswerte sind nur einmal unter Personaldaten I Sozialversicherung I Vorbeschäftigungswerte UV zu erfassen.
Gerne sehen wir uns den Sachverhalt einmal an.
Bitte wenden Sie sich hierzu über einen anderen Service-Kanal an uns.