Liebe Community,
folgende Frage an euch 🙂
Wenn ich Vortragswerte im Lohnkonto erfasse und in einem Monat KuG bezogen wurde, muss ich dann in dem Feld "SV-Brutto ungekürzt" das Sollentgelt eintragen oder das Istentgelt?
Vielleicht kann mir jemand helfen.
Lieben Dank
Gelöst! Gehe zu Lösung.
weiter unten muss ja die Summe aus SV-pflichtigem Entgelt (Istentgelt) und dem fiktivem Entgelt eingetragen werden.
Hallo,
wenn in einem Monat Kurzarbeit abgerechnet wurde, sind unter Stammdaten | Vortragswerte | Lohnkonto | Registerkarte „SV-Werte“ folgende Angaben erforderlich:
1. Feld SV-Brutto ungekürzt:
Hier erfassen Sie das laufende Bruttoentgelt, das grundsätzlich der SV-Pflicht unterliegt (= fiktives Entgelt Kurzarbeit + AV-Brutto)
2. Felder SV-Brutto tatsächlich und SV-Brutto - beitragspflichtige Einnahme:
Erfassen Sie hier die laufenden (monatlichen) Bezüge, die im vorgetragenen Monat zur Krankenversicherung beitragspflichtig waren.
= KV/PV/RV/AV-Brutto ohne Fiktives Entgelt Kurzarbeit (wird unter der BBG verdient, so ist es der Wert der bei "AV-Brutto" ausgewiesen wird)
3. Feld Meldepflichtiges Entgelt:
Erfassen Sie hier das gesamte meldepflichtige Entgelt im vorgetragenen Monat (= Fiktives Entgelt Kurzarbeit + AV-Brutto) Dies ist derselbe Wert wie das SV-Brutto ungekürzt.
Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Sachverhalt. Wenden Sie sich dazu bitte über die üblichen Servicekanäle an uns.
Vielen Dank für Ihre Hilfe Herr Platz!
Hallo Herr Platz, ich habe direkt noch eine Frage und habe telefonisch leider niemanden erreicht, durch die vielen Anrufe.
"Beitragsfrei umgewandelt: Laufenden Betrag erfassen, der im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge umgewandelt wird und das SV-pflichtige Entgelt mindert"
Trage ich dort was ein wenn 100% KuG gewährt wurde und eine Direktversicherung mit Gehaltsverzicht durch den AN st.-frei und sv-frei vorliegt?
Ich hoffe Sie verstehen was ich meine.
Liebe Grüße Sabrina
Hallo Sabrina,
in dem Feld "Beitragsfrei umgewandelt" ist, nach Ihrem geschilderten Fall, kein Betrag zu erfassen.
Vielen Dank für Ihre Antwort!