abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Vortragswerte DEÜV-Meldungen Lohn und Gehalt

2
letzte Antwort am 07.04.2021 15:28:35 von Matthias_Platz
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Anni77
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 3
729 Mal angesehen

Hallo,

wir haben zum 01.04. einen Systemwechsel zu Lohn und Gehalt durchgeführt. Nun wurden die Vortragswerte in den Lohnkonten von uns vorgetragen. Müssen wir bei den Vortragsdaten auch unter DEÜV-Meldungen Angaben machen? Wofür ist dieser Bereich sonst gedacht?

Vielen Dank schon einmal für Eure Hilfe.

t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 2 von 3
715 Mal angesehen

Hallo,

 

schauen Sie mal hier rein:

 

DEÜV-Meldungen (Dialogfenster)

 

In der Regel können Sie über den Menüpunkt Hilfe | Direkthilfe und dann den Klick auf die Stelle im Programm - in diesem Fall einfach in die Maske - Hinweise und ggf. weitere Verlinkungen finden.

 

Viele Grüße

T. Reich

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 3 von 3
706 Mal angesehen

Hallo, 

 


der Vortrag der DEÜV-Meldungen ist dann vorzunehmen, wenn das Beschäftigungsverhältnis des Mitarbeiters zum Zeitpunkt der Umstellung auf DATEV Lohn und Gehalt unterbrochen ist. Den Beginn und Grund der Unterbrechung erfassen Sie auf der Mitarbeiterebene unter Stammdaten | Vortragswerte | Unterbrechung.


Wenn im Vortragszeitraum durch das Fremdprogramm eine DEÜV-Meldung erstellt wurde (z. B. eine Unterbrechungsmeldung) muss diese Meldung auf der Mitarbeiterebene unter Stammdaten | Vortragswerte | DEÜV-Meldungen erfasst werden. Die SV-Tage der jeweiligen Vortragsmonate müssen unter Stammdaten | Vortragswerte | Lohnkonto, Registerkarte SV-Allgemein im Feld Sozialversicherungstage gekürzt erfasst werden.


Die vorgetragenen DEÜV-Meldungen werden auf den Auswertungen nicht ausgewiesen. Sie werden aber so betrachtet, als seien Sie über Lohn und Gehalt erstellt worden und beeinflussen damit die weitere Meldungserstellung. Dabei kann es sich um eine Anmeldung oder Jahresmeldung handeln, deren Beginndatum größer ist, als das Datum, ab dem das Programm DEÜV-relevante Tatbestände überwacht.


Handelt es sich um eine Unterbrechungsmeldung (Abgabegrund 51 bis 53) oder um eine Abmeldung mit Abgabegrund 34, dann gibt das Programm den Hinweis #LN12182 aus. Das "Startdatum" für die DEÜV-Meldungserstellung muss dann auf den Tag der erneuten Aufnahme der Beschäftigung gesetzt werden. 


Systemwechselabmeldungen (Abgabegrund 36) werden zu Kontrollzwecken zusätzlich erstbestückt.


Weitere Informationen zum Vortrag von Lohnkontowerten können Sie unserem Dokument 5303318 Lohnkontowerte vortragen - Beispiele für Lohn und Gehalt entnehmen.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
2
letzte Antwort am 07.04.2021 15:28:35 von Matthias_Platz
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage