Hallo,
ich habe einen Mitarbeiter, der über einen Zeitraum von 4 Monaten einen Vorschuss über Nettoabzug zurück zahlt.
Ist dieser Vorschuss dann bereits als Darlehen zu werten? Ich finde leider nix in der Literatur.
Vielen Dank für Hilfe
Wie hoch ist denn der Gesamtbetrag, > 2600 ?
Hallo, ich würde den Vorschuss, da er innerhalb 4 Monaten zurückgezahlt wird, nicht als Darlehen werten,
da der Betrag innerhalb kurzer Zeit zurückgezahlt ist.
VG
Moin,
hier ist aber aufzupassen, da bei einem Vorschuss, der über mehrere Monate "abgearbeitet" wird, die Lohnsteuer und Sozialversicherung bei Auszahlung des Vorschusses fällig wird (vgl. Dokument
Vorschüsse - Lexikon Lohn und Personal ).
Viele Grüße
Uwe Lutz