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Vorpraktikum Krankenversicherungspflichtig oder nicht

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letzte Antwort am 08.12.2017 12:50:54 von bfit
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mamudi
Beginner
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Nachricht 1 von 3
335 Mal angesehen

Hallo,

ich hoffe ihr könnt mit weiterhelfen. Wenn jemand im Betrieb ein vorgeschriebenes Vorpraktikum ohne Entgelt durchführt und noch nicht immatrikuliert ist, besteht für ihn KV- und PV-Pflicht? Beziehungsweise wann besteht die KV- und PV-Pflicht und wann nicht? Das Vorpraktikum bezieht sich auf ein Studium an einer Berufsakademie und dauert ca. 1 Jahr.

Der praktikant ist in einer privaten KV familienversichert.

Danke schon mal im Voraus für eure Antworten

björn
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 3
126 Mal angesehen

Hallo Frau Hommel,

schauen Sie sich mal folgenden Link zu Praktikanten an. Der ist für uns immer ganz hilfreich.

https://www.lohn-info.de/praktikanten.html

Gruß

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bfit
Meister
Offline Online
Nachricht 3 von 3
126 Mal angesehen

Hallo,

schauen Sie mal in Lexinform unter der Dok.Nr. 0922151, dort gibt es einen Feststellungsbogen zur versicherungsrechtlichen Beurteilung, und im Dokument 5208017 eine tolle Übersicht zu dem Thema.

Ich kopiere Ihren Fall einfach mal hier rein:

99991 Auszug aus Übersicht Praktikanten.PNG

Viele Grüße,

BF

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letzte Antwort am 08.12.2017 12:50:54 von bfit
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