Hallo,
ich hoffe ihr könnt mit weiterhelfen. Wenn jemand im Betrieb ein vorgeschriebenes Vorpraktikum ohne Entgelt durchführt und noch nicht immatrikuliert ist, besteht für ihn KV- und PV-Pflicht? Beziehungsweise wann besteht die KV- und PV-Pflicht und wann nicht? Das Vorpraktikum bezieht sich auf ein Studium an einer Berufsakademie und dauert ca. 1 Jahr.
Der praktikant ist in einer privaten KV familienversichert.
Danke schon mal im Voraus für eure Antworten
Hallo Frau Hommel,
schauen Sie sich mal folgenden Link zu Praktikanten an. Der ist für uns immer ganz hilfreich.
https://www.lohn-info.de/praktikanten.html
Gruß
Hallo,
schauen Sie mal in Lexinform unter der Dok.Nr. 0922151, dort gibt es einen Feststellungsbogen zur versicherungsrechtlichen Beurteilung, und im Dokument 5208017 eine tolle Übersicht zu dem Thema.
Ich kopiere Ihren Fall einfach mal hier rein:
Viele Grüße,
BF