Hallo, ich hoffe ihr könnt mit weiterhelfen. Wenn jemand im Betrieb ein vorgeschriebenes Vorpraktikum ohne Entgelt durchführt und noch nicht immatrikuliert ist, besteht für ihn KV- und PV-Pflicht? Beziehungsweise wann besteht die KV- und PV-Pflicht und wann nicht? Das Vorpraktikum bezieht sich auf ein Studium an einer Berufsakademie und dauert ca. 1 Jahr. Der praktikant ist in einer privaten KV familienversichert. Danke schon mal im Voraus für eure Antworten
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