abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Vorpfändung Lohn und Gehalt

1
letzte Antwort am 10.10.2018 11:50:13 von lohnhilfe
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
steffikluger
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
383 Mal angesehen

Liebe Community,

gibt es im Lohn und Gehalt die Möglichkeit, eine Vorpfändung zu erfassen?

In der Erfassungsmaske "Pfändung" sehe ich leider keine Möglichkeit.

Vielen Dank für eine Info,

SK

0 Kudos
Tags (1)
lohnhilfe
Meister
Offline Online
Nachricht 2 von 2
270 Mal angesehen

Hallo,

eine Vorpfändung bedeutet ja, dass der Gläubiger dadurch in der Rangfolge vor etwaigen weiteren Gläubigern dran ist, sofern er innerhalb einer bestimmten Frist (1 Monat) einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zustellen lassen kann. Sie können also die Pfändung wie jede andere, aber erst einmal ohne Empfänger, anlegen. Wenn der PfÜB nicht rechtzeitig ankommt oder ganz ausbleibt, gehört der dadurch einbehaltene Betrag dem Arbeitnehmer.

Siehe auch Haufe

LG

V.M.

LG
VM
0 Kudos
1
letzte Antwort am 10.10.2018 11:50:13 von lohnhilfe
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage