Hallo,
wir haben eine französische Praktikantin, welche ein vorgeschriebenes Zwischenpraktikum für 3 Monate leistet. Muss die Mitarbeiterin sich in Deutschland gesetzlich krankenversichern und benötigt man auch wie gewöhnlich eine Vergabe einer Steuer-ID? Falls diese nicht vorliegt, kann ich hier mit Steuerklasse 6 abrechnen?
Viele Grüße
EW
Hallo EW,
wenn Deine Praktikantin nur 3 Monate in Deutschland ist, versteuert sie ihr Einkommen in Frankreich.
Hast Du es schriftlich, dass es ein vorgeschriebenes Zwischenpraktikum handelt?
Ach und krankenversichert wäre sie auch in Frankreich.
LG
Sabine
Hallo Sabine,
danke für deine Rückmeldung. Welche Angaben muss ich in diesem Fall in Datev bei Krankenkasse und Steuer machen?
Hallo Ew,
bei Lohnsteuerbesonderheiten, den Grenzgänger pflegen.
Evtl. muss sie noch ein Dokument beibringen.
Ihre französische Kv und irgendwie musst Du ja den Franzosen mitteilen, was die Praktikantin hier verdient hat.
LG
Sabine
Schau mal in das Dokument: https://apps.datev.de/dnlexka/document/5303285
Zu den französischen grenzgängern gibt es auch hier was: https://www.service-bw.de/lebenslage/-/sbw/Grenzgaengerstatus-5000413-lebenslage-0#:~:text=Nach%20dem%20deutsch%2Dfranz%C3%B6sischen%20Doppelbesteuerungsabkommen,Tage%20den%2020%25%20entsprechen).
P.S.:
Und hier mal ein BMF. da steht was zur LSt-Bescheinigung drin! https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Frankreich/2017-03-30-durchfuehrung-des-grenzgaengerfiskalausgleichs-Artikel-13-a-DBA-Frankreich.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Hallo Sabine,
wieso ist sie denn eine Grenzgängerin, sie arbeitet die kompletten 3 Monate in Deutschland und pendelt nicht.
Viele Grüße
EW
@EW schrieb:wieso ist sie denn eine Grenzgängerin, sie arbeitet die kompletten 3 Monate in Deutschland und pendelt nicht.
Das war SO von dir ja nicht geschrieben worden! Soll ja Grenzregionen geben wo das häufiger mal der Fall ist....
Schau Dir bitte mal den letzten Link an. Da sind auch Beispiele drin!
Das Finanzamt hat mir jetzt mitgeteilt, dass die Mitarbeiterin steuerfrei behandelt wird und hierzu lediglich ein Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug für beschränkt einkommenssteuerpflichtige Arbeitnehmer benötigt wird. Sorry, falls meine Angaben von Anfang an nicht konkret genug waren. Da sie kein Grenzgänger ist, kann ich mit den angehängten Dokumenten nichts anfangen, irgendwie bezieht sich hier alles auf Grenzgänger, oder überlese ich etwas? Letztlich stellt sich die Frage, wie ich die Schlüsselung steuerfrei in Datev erfassen kann?
Viele Grüße
Ich habe jetzt bei Steuerklasse die 0 ausgewählt und unter Steuer/Besonderheiten/Steuerfreiheit gem. DBA erfasst, denke das müsste jetzt so passen, jetzt ist zumindest auf der Abrechnung auch kein LST-Abzug mehr zu sehen.
Vielen Dank für eure Unterstützung.
EW