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Vorgeschriebenes Zwischenpraktikum - keine SV-Meldebescheinigung

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letzte Antwort am 31.03.2022 07:46:04 von andreap
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andreap
Einsteiger
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Hallo zusammen,

 

wir haben eine Praktikantin die nur in der UV-pflichtig ist. Vorgeschriebenes Zwischenpraktikum des Studiums und dafür Entgelt bezieht. Sämtliche Schlüsselungen sind eigentlich korrekt. Personengruppe 190 mit 0000 und Umlage wird abgeführt. Abrechnung schaut gut aus und in der DEÜV Liste ist auch die Anmeldung erfolgt. Nun macht mich nur stutzig, dass keine Meldebescheinigung zur SV ausgegeben wird. 

Ist mein erster Fall eines vorgeschriebenen Zwischenpraktikums. Ist das bei Personengruppe 190 immer so oder wie bekomme ich die Meldebescheinigung für die Praktikantin?

 

Für Rückmeldungen bedanke ich mich schon im Voraus.

DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 3
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Hallo,

 


bereits seit Ende 2016 ist für Mitarbeiter mit Personengruppenschlüssel 190 die Meldepflicht entfallen.


Grundlage dafür ist die Niederschrift zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens vom 19.10.2016.


In dieser Niederschrift wurde u. a. unter Punkt 8 ausgeführt, sodass die Bescheinigungspflicht für die Personengruppe 190 entfällt. Daher wird bei dieser Praktikantin keine Auswertung SV-Nachweis (DEÜV) erstellt. 

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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andreap
Einsteiger
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Vielen lieben Dank.

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letzte Antwort am 31.03.2022 07:46:04 von andreap
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