Hallo Community,
Ich arbeite mit Lodas. Habe die Abrechnung für Juli bereits gesendet. Ein Arbeitnehmer hat aber ab 01.08.2018 eine neue Krankenkasse. Kann ich mit einer Wiederabrechnung die vorraussichtliche Beitragsschuld der bisherigen Krankenkasse für den Monat August stornieren und diese gleich für die neue Krankenkasse erfassen?
Gruß Moni
Hallo Moni,
im Punkt 2.2.5 des folgenden Info-Dokumentes finden Sie eine Beschreibung, wie die Korrektur der voraussichtlichen Beitragsschuld erfolgen kann.
Info-Dokument 1070158 „Sozialversicherungsbeiträge abführen"
Viele Grüße
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG
Danke Vanessa Merkel,
nach dem Dokument hatte ich es auch versucht, hab aber den Fehler gemacht, das ich die Korrektur und die Beträge für die neue Krankenkasse im Juli eingegeben hatte, statt im August. Ein Beispiel wäre an der Stelle im Dokument ganz gut gewesen. Warum kann das eigentlich nicht automatisch erfolgen, wenn die neue Krankenkasse schon angelegt war? Restbetrag des Vormonats an die alte Krankenkasse, Schätzung an die neue Krankenkasse?
Gruß Moni
Hallo Moni,
die Schätzung erfolgt immer auf Basis der Abrechnungswerte des Vormonats.
Ein Krankenkassenwechsel bleibt dabei außer Acht. Wenn von Ihrer Seite - in der Registerkarte „voraussichtliche Beitragsschuld" - nicht eingegriffen wird, gleichen sich die Schätzwerte mit der Abrechnung des geschätzten Monats wieder aus.
Das Rechenzentrum stellt fest, dass für die „alte" Krankenkasse zu viel geschätzt wurde und bucht die Werte ins Minus. Bei der „neuen" Krankenkasse werden die Beiträge nachgemeldet und in diesem Zuge auch für den Folgemonat geschätzt.
Dieser Sachverhalt lässt sich im Programm LODAS nicht anders darstellen.
Freundliche Grüße aus Nürnberg
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG