Hallo zusammen,
wir stellen einen neuen Mitarbeiter ein, welcher dieses Jahr noch bei einem Arbeitgeber im EU-Ausland beschäftigt war. Können Sie mir weiterhelfen, ob ich nun einen Wert bei DATEV -> Personaldaten -> Steuer -> Vorarbeitgeber eingeben muss oder ob sich dies erledigt hat, wegen des Vorarbeitsgebers im EU-Ausland?
Vielen Dank Vorab für Ihre Hilfe!
Gruß
Francesco Hubert
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Sie geben in diesem Fall keine Vortragswerte ein. Evtl. noch kurz das Thema Doppelbesteuerung mit Ihrem Steuerberater ansprechen.