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Vorarbeitgeber EU Ausland

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letzte Antwort am 17.04.2024 08:35:17 von cro
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HubertFra
Beginner
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Nachricht 1 von 2
78 Mal angesehen

Hallo zusammen,

wir stellen einen neuen Mitarbeiter ein, welcher dieses Jahr noch bei einem Arbeitgeber im EU-Ausland beschäftigt war. Können Sie mir weiterhelfen, ob ich nun einen Wert bei DATEV -> Personaldaten -> Steuer -> Vorarbeitgeber eingeben muss oder ob sich dies erledigt hat, wegen des Vorarbeitsgebers im EU-Ausland?

 

Vielen Dank Vorab für Ihre Hilfe!

 

Gruß 
Francesco Hubert

cro
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 2
52 Mal angesehen

Sie geben in diesem Fall keine Vortragswerte ein. Evtl. noch kurz das Thema Doppelbesteuerung mit Ihrem Steuerberater ansprechen.

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letzte Antwort am 17.04.2024 08:35:17 von cro
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