Liebe Community,
besteht in irgendeiner Form die Möglichkeit, vorab bei der Bundesknappschaft (im Rahmen eines Minijobs) eine mögliche Mehrfachbeschäftigung eines Arbeitnehmers abzufragen? Oder passiert dies immer nur durch Rückmeldung der Bundesknappschaft, wenn eine entsprechende Anmeldung zur Sozialversicherung übermittelt wird?
Für eure Antworten danke ich vielmals.
MfG
Markus Hülsmann
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Wir kennen solch eine Möglichkeit nicht. Sicherheitshalber lassen wir uns grundsätzlich die Personalfragebögen unterzeichnet zukommen, damit nicht der Mandant haftet, falls mündlich nicht zutreffende Angaben gemacht wurden. In Fällen, in denen keine Hauptjob besteht, rechnen wir zunächst individuell versteuert ab - zumindest wenn dann Klasse VI rückgemeldet wird, können wir auf einen weiteren Job schließen und genauer nachfragen. Aber das ist leider nur eine Krücke...