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Vorababfrage Mehrfachbeschäftigung

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letzte Antwort am 08.04.2021 12:08:43 von LF
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markushülsmann
Einsteiger
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Nachricht 1 von 2
398 Mal angesehen

Liebe Community,

 

besteht in irgendeiner Form die Möglichkeit, vorab bei der Bundesknappschaft (im Rahmen eines Minijobs) eine mögliche Mehrfachbeschäftigung eines Arbeitnehmers abzufragen? Oder passiert dies immer nur durch Rückmeldung der Bundesknappschaft, wenn eine entsprechende Anmeldung zur Sozialversicherung übermittelt wird?

 

Für eure Antworten danke ich vielmals.

 

MfG

Markus Hülsmann

LF
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 2
394 Mal angesehen

Wir kennen solch eine Möglichkeit nicht. Sicherheitshalber lassen wir uns grundsätzlich die Personalfragebögen unterzeichnet zukommen, damit nicht der Mandant haftet, falls mündlich nicht zutreffende Angaben gemacht wurden. In Fällen, in denen keine Hauptjob besteht, rechnen wir zunächst individuell versteuert ab - zumindest wenn dann Klasse VI rückgemeldet wird, können wir auf einen weiteren Job schließen und genauer nachfragen. Aber das ist leider nur eine Krücke...

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letzte Antwort am 08.04.2021 12:08:43 von LF
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