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Vom Minijob zu SV-pflichtigen Job (LuG)

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letzte Antwort am 09.01.2023 08:33:53 von kimeba
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kimeba
Fortgeschrittener
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Hallo!

 

Ich habe eine Mitarbeiterin die von einem Minijob zum SV-pflichtigen Job "wechselt".

 

Nun habe ich auf der gleichen Personalnummer die Daten geändert und bekomme den Hinweis, dass die Steuerpflicht nicht ermittelt werden kann.

 

Der Punkt "Angaben der Pauschalsteuer macht mir da Schwierigkeiten. Kann ich überhaupt mit der gleichen Personalnummer die Pauschalsteuer ändern?

 

 

mfg Torsten

 

 

Constanze_GM
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Hallo Torsten,

 

Du musst verschiedenes ändern:

 

- Personengruppenschlüssel auf 101 ändern

- bei gleichem Reiter in der Schnellerfassung von Arbeitnehmer mit Pauschalsteuer wechseln auf Arbeiter oder Angestellter.

- Beim Reiter Steuer den Hauptarbeitgeber einschlüsseln und die Elstam-Daten abfragen

- unter Stammdaten Steuer die 2% Pauschalsteuer rausnehmen, passiert aber (glaube ich jedenfalls) automatisch, wenn du in der Schnellerfassung von geringfügig beschäftigt auf personengruppenübergreifend wechselst.

 

So, ich denke, das sollte reichen.

 

Constanze

cro
Experte
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@kimeba  schrieb:

 

......Der Punkt "Angaben der Pauschalsteuer macht mir da Schwierigkeiten. Kann ich überhaupt mit der gleichen Personalnummer die Pauschalsteuer ändern?

 

 

mfg Torsten

 

 


Das ist kein Problem. Nur den Haken (aktiv) bei Pauschalsteuer herausnehmen.

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Constanze_GM
Fortgeschrittener
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Nachricht 4 von 6
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Du änderst ja nicht die Pauschalsteuer sondern die Lohnsteuerabzugsmerkmale.

 

Bei geringfügig Beschäftigten rechnest du entweder mit der Lohnsteuerkarte ab (also mit den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen -macht vor allem Sinn bei Schülern mit Steuerklasse 1, da bis 520 € eh keine Lohnsteuer fällig wird und der AG somit die 2 % pauschale Lohnsteuer spart), oder aber mit Pauschalversteuerung (2 % vom Bruttolohn).

 

Bei einem sv-pflichtigen Mitarbeiter (Personengruppenschlüssel 101) rechnest Du nur nach den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen ab. Wenn der Mitarbeiter dann noch das Glück hat, innerhalb der Gleitzone abgerechnet zu werden,  halten sich sogar die SV-Beiträge in Grenzen.

 

Die gleiche Personalnummer ist hierbei kein Problem, da ja auch eine DEÜV-Meldung ausgelöst wird. Die 109 wird beendet und es erfolgt die Anmeldung der 101.

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kimeba
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Hallo Constanze,

 

leider macht mir nur der Punkt Pauschalsteuer noch Probleme.

 

Ich habe zuvor auch schon Wechsel von Minijob zu SV-pflichtig gehabt und keine Probleme angezeigt bekommen, nun aber leider ja.

 

Trotzdem danke für die Hinweise 🙂

 

 

mfg Torsten

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kimeba
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Problem gelöst.

 

 

Schlicht und ergreifend konnte ich zuvor keine neue Zeile anlegen - warum auch immer.

 

Nun habe ich mit der neuen Zeile die Pauschalierung negiert und es funktioniert ^^

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letzte Antwort am 09.01.2023 08:33:53 von kimeba
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