Hallo,
wir beschäftigen eine Mitarbeiterin als Minijobber, d.h. auf 450€-Basis. Die Mitarbeiterin ist bereits Vollrentner und soll jetzt für 2 Monate als Vollzeitkraft auf Basis eines Festgehalts eingesetzt werden.
Ich habe im Register Sozialversicherung / Allgemeine SV-Daten / Allgemeines den Beitragsgruppenschlüssel 0-3-0-0 hinterlegt und beim Punkt Geringverdiener entsprechend auf "0" gewechselt. Das Feld gesetzliche KK ist leer.
Im Register Sozialversicherung / private Versicherung habe ich privat krankenversichert und privat pflegeversichert ausgewählt. Einen Zuschuss als AG zur privaten KV/PV darf ich an Vollrentner nicht zahlen - daher habe ich keine weiteren Daten erfasst.
Ich bekomme nun immer wieder eine Fehlermeldung, weil das Feld Krankenkasse in den allgemeinen SV-Daten nicht befüllt ist. Warum muss dieses befüllt sein, wenn ich privat versichert auswähle?
Kann mir hier jemand weiterhelfen!?
Vielen Dank.
Hallo Frau Rockhausen,
wenn Sie einen privat versicherten Vollrentner auf Minijob-Basis beschäftigen, dann müssen Sie diesen wie einen Minijobber anlegen und entsprechend schlüsseln. Durch die privat Versicherung fällt jedoch der pauschale Beitrag zur Krankenversicherung weg. Als Krankenkasse müssen Sie entsprechend die Knappschaft hinterlegen.
Gruß
Hallo Björn,
danke für die schnelle Antwort.
Bis jetzt war der Mitarbeiter auf Minijob-Basis beschäftigt, aber sofort soll er als Vollzeitkraft geführt werden. Da ist die Knappschaft doch nicht korrrekt, oder?
Oh Sorry. Man sollte mal genauer Leser.
Wenn der Mitarbeiter nicht in die Rentenversicherung einzahlen will müssen Sie den PGS 119 wählen ansonsten 120.
In der Sozialversicherung ist Ihre Schlüssel mit dem PGS 119 richtig. Bei 120 müssten Sie 0100 auswählen.
Bei der Krankenkasse müssen Sie die letzte gesetzliche Krankenkasse vor Eintritt in die private Krankenversicherung des Mitarbeiters hinterlegen. Diese ist wichtig, da ansonsten keine Sozialversicherungsmeldungen erstellt und die Beiträge inkl. der Umlagen nicht abgeführt werden können. Dies kann nur über eine gesetzliche Krankenkasse erfolgen. Sollte der Mitarbeiter sich nicht mehr dran erinnern können oder war dieser nie bei einer gesetzlichen Krankenkasse, dann können Sie einfach eine beliebige Krankenkasse wählen.
Gruß
Vielen Dank. Jetzt kann ich den Mitarbeiter abrechnen! 🙂