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Volle Erwerbsminderungsrente und Teilzeitbeschäftigung

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letzte Antwort am 13.05.2024 09:36:31 von Barbara72
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CVolz
Fortgeschrittener
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Nachricht 1 von 5
288 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

ich hänge ein bisschen: der teilzeitbeschäftigten Mitarbeitern wurde nach bisher befristeter teilweise Erwerbsminderungsrente nun eine unbefristete volle Erwerbsminderungsrente gewährt. Wie erfasse ich das in Lodas, analog den Altersrentnern vor Regelaltersrente (3.3. auf Altersrentner / Rentner abrechnen - Beispiele für LODAS - DATEV Hilfe-Center)  :

 

CVolz_0-1710848008027.png

 

So richtig finde ich in der Datev Hilfe nichts dazu.....

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 5
249 Mal angesehen

Hallo,


in unserem Hilfe-Dokument 1001712 - Erwerbsminderungsrente (befristet / unbefristet) für einen Arbeitnehmer erfassen finden Sie in Abschnitt Volle Erwerbsminderungsrente – unbefristet weitere Informationen zu diesem Thema.

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Silke03046
Einsteiger
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Nachricht 3 von 5
202 Mal angesehen

Guten Tag,

 

ich habe auch eine Arbeitnehmerin, die bisher in Teilzeit (20Std./Wo.) gearbeitet hat und nun ab 01.04.2024 eine volle Erwerbsminderungsrente befristet bewilligt bekommen hat. Sie arbeitet nun nur noch 14 Std./Wo. i. R. d. Hinzuverdienstgrenze.

PGS habe ich weiterhin 101 und den BGS neu ab 01.04.2024 auf 3101 geschlüsselt.

Was ich in dem Dok. 1001712 nicht verstehe, ist das Erfassen der Fehlzeit.

 

Silke03046_0-1715162912158.png

Muss ich diese Fehlzeit auch erfassen? Sie hatte doch gar kein Krankengeld vorher.

 

Beste Grüße Silke.

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DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 5
166 Mal angesehen

Hallo Silke,


rechtlich können wir Sie hierzu nicht beraten.


Bitte halten Sie Rücksprache mit der zuständigen Krankenkasse, welche Schlüsselung in diesem Fall hinterlegt werden soll.


Beachten Sie, dass sich unser Dokument 1001712 auf eine volle Erwerbsminderungsrente bezieht.

 

In diesem Fall ist der Arbeitnehmer nicht mehr im Stande seine Arbeit zu verrichten und erhält kein Entgelt mehr.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Barbara72
Beginner
Offline Online
Nachricht 5 von 5
138 Mal angesehen

Man kann auch neben der vollen Erwerbsminderungsrente arbeiten (unter 3 Stunden täglich)

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letzte Antwort am 13.05.2024 09:36:31 von Barbara72
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