abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Verzicht PKW in Elternzeit

4
letzte Antwort am 15.06.2020 13:36:43 von t_r_
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
_Jasmin_
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 5
241 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

ein Mitarbeiter geht vom 24.05.2020 bis zum 25.06.2020 in Elternzeit. Sein PKW wird angeblich nicht privat genutzt, deshalb soll die 1% Regelung ausgesetzt werden.

 

M.E. ist dies nicht möglich, weil es sich bei dem Zeitraum zwar um einen vollen Monat, aber nicht um einen vollen Kalendermonat handelt. Liege ich da richtig?

 

Vielen Dank vorab und viele Grüße!

t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 2 von 5
237 Mal angesehen

@_Jasmin_  schrieb:

Liege ich da richtig?

 


Kurz und knapp. Ja.

0 Kudos
mariahagen
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 5
185 Mal angesehen

Hallo,

 

im Prinzip ist das so korrekt.

Angefangene Monate gibt es bei der 1 % Regelung nicht. Es wird immer ein ganzer Monat genommen.

Aber da man einem MA, der ein Auto am 20. bekommt das kaum klarmachen kann.......

Das hat seit 20 Jahren noch bei keiner Prüfung Ärger gegeben.

Hier ist es wegen der Unterbrechnung allerdings auffällig.

 

Aber vielleicht steht das Auto ja vom 01.06.-30.06. auf dem Hof und dem MA erst ab 01.07. wieder zur Verfügung?

 

Manchmal sind auch Praktikerlösungen gefragt.

 

0 Kudos
TN
Fachmann
Offline Online
Nachricht 4 von 5
181 Mal angesehen

Ja, und im Schlüsselverzeichnis des Fuhrparks ist verzeichnet, dass der Wagenschlüssel am 31.05. oder besser am 29.05.20 zurückgegeben wurde. Und in 06/2020 kann nicht getankt werden...

0 Kudos
t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 5 von 5
133 Mal angesehen

@mariahagen schrieb:

Aber vielleicht steht das Auto ja vom 01.06.-30.06. auf dem Hof und dem MA erst ab 01.07. wieder zur Verfügung?

 

Manchmal sind auch Praktikerlösungen gefragt.


@TN  schrieb:

Ja, und im Schlüsselverzeichnis des Fuhrparks ist verzeichnet, dass der Wagenschlüssel am 31.05. oder besser am 29.05.20 zurückgegeben wurde. Und in 06/2020 kann nicht getankt werden...


Wie auch, wenn die Schlüssel im Schrank der Firma sind.

Im Übrigen reicht ein Privat-Nutzungsverbot für einen vollen Kalendermonat aus, wenn das Verbot auch ernst gemeint ist, damit keine PKW-Nutzung abgerechnet werden muss. Der Vorteil wäre, dass der Mitarbeiter den PKW noch für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzen dürfte. Irgenwie muss der Mitarbeiter ja ab dem 26.06.2020 zur Arbeit kommen.

 

Im Übrigen sollten wir hier vielleicht mit Aussagen à la "Praktikerlösung" und "in 06/2020 kann nicht getankt werden..." etwas vorsichtig sein. Ich gebe zu bedenken, dass es sich hier um eine Community der Datev handelt, der in der Regel Organe der Rechtspflege als Mitglieder angehören. Solche Aussagen können der Grund sein, warum Prüfer bei ausgesprochenen Privatnutzungsverboten so skeptisch sind.

 

Nichts für ungut.

 

Viele Grüße

T. Reich 

 

0 Kudos
4
letzte Antwort am 15.06.2020 13:36:43 von t_r_
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage