Liebe Community,
ich würde gerne mal in die Runde fragen, wie andere die Versteuerung der Betriebsveranstaltungen in der Praxis durchführen.
Die genaue Berechnung kann ja erst im
Anschluss an die Dez.-Fibu ab dem 10.2. des Folgejahres erfolgen. In welcher LSt-Anmeldung erfasst ihr die pauschale LSt (Korrektur Dez. per DÜ-Formular separat von der Lohn-Abrechnug oder mit der Februar-Lohnabrechnung)? Ich frage mich, ob die Versteuerung mit der Feb.-Abrg. fristgerecht ist, da die LSt-Anmeldung dann erst nach dem 28.2. beim FA eingeht. Demnach wäre Korrektur Dez. eigentlich besser, da diese LSt-Anmeldung ja unter Vorbehalt der Nachprüfung innerhalb der Festsetzungsfrist jederzeit geändert werden kann.
Danke für eure Meinungen!
Es gibt im Lohn die Möglichkeit eine Art Dummy-Personal-Nr. anzulegen und darin dann die Beträge pauschaliert zu versteuern. Eine Wiederholungsabrechnung auf den zuletzt abgerechnet Monat sollte bis 28.02. machbar sein.
Vielen Dank, ein interessanter Ansatz. Allerdings wird auch dann die LSt-Anmeldung mit Feb. erzeugt und es wird keine Korrektur der bisher abgesetzten Anmeldung erstellt.
Wir erfassen die Steuerbeträge über die Nebenbuchführung.
viele Grüße