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Versorungswerkbeiträge nachträglicher Bescheid

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letzte Antwort am 02.06.2017 11:11:06 von birgitkurewitz
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lupofresh
Einsteiger
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Nachricht 1 von 5
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Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Sachverhalt: Ein Arbeitnehmer "Architekt", angestellt ab 11/2016. Dieser Arbeitnehmer hatte damals bei der DRV einen Befreiungsantrag gestellt um im Versorungswerk versichert zu werden. Leider hat die DRV sich lange mit dem Antrag Zeit gelassen.

Jetzt im Mai kam der Freistellungsbescheid für die DRV mit der Auffordung an das Versorungswerk zu zahlen - RÜCKWIRKEND ab 11/2016. Dem Bescheid war ein Antrag auf Erstattung von SV-Abgaben beigefügt. Bisher habe ich die Rentenversicherung über die DRV abgerechnet.

Kann ich nicht einfach eine Nachberechnung ab 11/2016 fahren, um die Beitragsnachweise zu korrigieren und die Meldungen für das Versorungswerk zu erzeugen und den Sacherhalt in der Summe sauber zu lösen. Das wäre für mich die logischste und einfachste Erklärung. Nur der Erstattungsantrag für die SV-Abgaben hat mich etwas stutzig gemacht. Den Aufwand scheue ich etwas.

Wie löst Ihr solche Fälle in der Praxis?

Liebe Grüße

M C

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Nachricht 2 von 5
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Die rückwirkende Berechnung ist der einzig gangbare Weg. Im Vorwege das Versorgungswerk über den Sachverhalt informieren und die Zahlungen abstimmen, die wollen sonst die Beiträge in einer Summe. Manchmal klappt auch der Weg DRV -> Versorgungswerk direkt (kommt auf den zuständigen Sachbearbeiter an). Dann in jedem Fall die Einzugsstelle mit in Boot nehmen.

Viel Arbeit, wenig Ehr

Gruß

KP

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Thomas_Kahl
Meister
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Nachricht 3 von 5
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Ich hatte gleichen Fall Anfang des Jahres. Um eine Korrektur ab Ursprungsmonat kommen Sie nicht umhin. Auch den Verrechnungsantrag würde ich ausfüllen. Und dann das Versorgungswerk informieren. Entweder es funktioniert und das Geld wird direkt an das Versorgungswerk überwiesen. Oder wie in meinem Fall: Da konnte das die betreffende Krankenkasse nicht, da der Korrekturbetrag im laufenden Beitragsnachweis steckt (komischer Weise - bei einem früheren Fall und einer anderen Krankenkasse hat es funktioniert). Dann erstattet die KK zwar den kompletten Betrag und der Mandant muss das dann doch selber überweisen. Aber er hat im Endeffekt Zahlungsaufschub, bis der ursprüngliche RV-Beitrag erstattet wurde.

MfG
T.Kahl
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cenzie
Einsteiger
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Nachricht 4 von 5
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Hallo,

ich kann die Erfahrungen von Herrn Kahl bestätigen.

Wir hatten im Mai 17 den Fall mit einer Rückrechnung bis Sept 2016 - war problemlos.

Allerdings mussten wir keinen Erstattungsantrag ausfüllen.

Die Beiträge an das Versorgungswerk werden mit der Abrechnung ja automatisch berechnet, so dass für den Abrechnungsmonat ein höherer Beitrag an das Versorgungswerk geht, die Differenz in selber Höhe von der KK erstatt wird (je nach KK).

Ich hatte vorher auch Kontakt mit dem Versorgungswerk, da der betreffende Mitarbeiter eine Zahlungsaufforderung vorgelegt hat. Zeitgleich brachte er dann den Bescheid der RV, welchen er seit Nov. 16 zu Hause hatte..

Grüße

C. Kundler

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birgitkurewitz
Aufsteiger
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Hallo,

geht immer problemlos mit Nachberechnung.

Beitragsnachweis der Krankenkasse mit minus, wird dann erstattet (oder verrechnet). Beitragsnachweis des Versorgungswerks mit Nachzahlung ab Befreiung. 

Ein Erstattungssntrag war bisher nicht nötig.

Gruß Birgit

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letzte Antwort am 02.06.2017 11:11:06 von birgitkurewitz
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