Hallo,
ich bin noch relativ neu Inder Lohnabrechnung und soll nun eine Abrechnung eines Geschäftsführers einer GmbH mit einmaliger Auszahlung aus einer Versorgungszusage erstellen. Ich bin mir auch nicht sicher ob diese Auszahlung nun begünstigt ist oder nicht.
Der Geschäftsführer hat keinerlei Zahlung geleistet. Im Vertrag stehen folgende 3 Auszahlungsmöglichkeiten:
1. Altersversorgung erfolgt in Form von 5 Jahresraten
2. Der Firma steht es frei, stattdessen 3 gleichwertige Jahresraten auszuzahlen oder
3. eine gleichwertige Kapitalauszahlung vorzunehmen
Die Entscheidung ist nun auf die Kapitalauszahlung gefallen. Ist diese Auszahlung voll steuerpflichtig oder wird diese ermäßigt per 5-Regelung versteuert?
Ist die Auszahlung SV-pflichtig?
Vielleicht hat jemand schon solch einen Fall und kann mir helfen
Viele Grüße
Werte Frau Voigt,
ich fürchte fast, dass Sie zu Ihrem Problem hier keine Lösung bekommen werden. Es geht um fachliche Unterstützung. Wie Sie sich vorstellen können, ist es ohne exakte Kenntnis aller Falldetails nicht möglich, eine problembezogene Antwort zu geben. Diese Details dürfen Sie aber nicht öffentlich machen. Damit beißt sich die berühmte Katze in den Schwanz...
Beste Grüße
H. Heitschmidt