Hallo,
ich habe einen Arbeitnehmer, bei dem die Beiträge nicht an die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt werden, sondern an ein Versorgungswerk.
Seid April 2020 ist er Altersvollrentner, arbeitet weiter und bekommt erst ab August nächstes Jahr Rentenzahlungen aus dem Versorgungswerk. Eine kleine Rente aus der gesetzlichen Rente erhält er seid dem 01.04.2020.
Kann mir Jemand sagen, wie welchen Personengruppenschlüssel und welchen Beitragsgruppenschlüssel ich ab 01.04.20 verwenden muss.
Vielen Dank im Voraus.
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Die Überschrift ist etwas unglücklich gewählt.
Nach Ihren Angaben würde ich den PGS 119 und BGS 3001 nehmen.