Hallo,
ich habe einen AN der neben seinem Versorgungsbezug auch noch einen Sachbezug (Kfz) bekommt. Bisher wurde beides zusammen wie der Versorgungsbezug abgerechnet.
Dieses Jahr hatte ich aber eine Zahlstellenprüfung, die gesagt hat, dass der Sachbezug kein Verorgungsbezug ist, sondern laufender Arbeitslohn. Der AN hatte bereits während des aktiven Dienstverhälnisses diesen Sachbezug. Somit wurde ihm der Sachbezug nicht anlässlich des Renteneintrtts gewährt.
Zufälligerweise machen wir auch für diesen AN die EStE. Jetzt hat das liebe FA im Rahmen der ESt-Veranlagung gemeint, dass der PKW ein Versorgungsbezug ist, der er den ja schließlich einfach so bekommt ohne eine Gegenleistung zu erbringen.
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Nach der Zahlstellenprüfung hab ich meine Lohnabrechnung umgestellt. Der AN wird nun über zwei PN abgerechnet. PN 1 mit Versorgungsbezug (ohne Steuer) und PN 2 Sachbezug und mitversteuerter VB. Im Veranlagungsjahr hatte ich noch alles auf einer PN.
Hat jemand einen ähnlichen Fall? Wie sind eure Erfahrungen bei diesen Konstellationen?
Ich weiß jetzt grade echt nicht ob ich im Lohn noch was ändern muss.
Hat der AN auf Grund des Versorgungsbezuges jetzt etwa auch keinen Anspruch auf einen Werbungskostenpauschbetrag in der EStE?
Hallo Naju,
es ist nicht nur ein Thema für Lodas.
Ein Versorgungbezug An ist Rentner. Also nimmt er nicht mehr am Arbeitsleben teil. Was für Werbungskosten soll er abrechnen?
LG
Sabine