Hallo zusammen,
ich bin leider mit Versorgungsbezügen seither noch nicht in Kontakt gekommen, muss mich jetzt aber endlich mal diesem Thema stellen. Mein Problem ist folgendes:
Nach einem Mandantenwechsel habe ich nun einen Versorgungsbezugsempfänger, welcher anfänglich gesetzlich versichert war und seit kurzem nun freiwillig gesetzlich versichert ist. Die Grunddaten wie Zahlstellennummer ... sind in Lohn und Gehalt eingepflegt und seither wurde dieser Versorgungsbezug mit Lohnart 3410 abgerechnet. Nun habe ich soweit alles umgeschlüsselt auf KV- und PV-frei. Bei dieser Lohnart wird aber ein Freibetrag in der Steuer berücksichtigt, was allerdings in meinem Falle nicht sein darf. Ausserdem motzt mir das Programm, dass mein Versorgungsbezugsempfänger noch keine 63 Jahre alt ist und auch nicht schwerbehindert. Also wollte ich kurzerhand auf die Lohnart 3800 wechseln, da sv-frei und ohne Steuerfreibetrag. Das wird mir aber vom Programm leider nicht akzeptiert, da ein Versorgungsbezug mit 3410 der 3420 geschlüsselt sein muss.
Kann mir bitte jemand weiterhelfen, was ich hier falsch mache und welche Auswirkung hat es, wenn dieser Versorgungsbezug nicht extra in Zeile 3 und Zeile 8 der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen wird? Wäre das dann falsch?
Vorab schon vielen lieben Dank für hoffentlich hilfreiche Unterstützung.
Constanze
Hallo,
bei einem freiwillig gesetzlich versicherten Versorgungsbezugsempfänger sind in der Regel keine Beiträge einzubehalten. In Lohn und Gehalt ist in den Stammdaten des Versorgungsbezugsempfängers unter Sozialversicherung | Versorgungsbezüge | Berechnungsgrundlagen in der Gruppe "Angaben der Krankenkasse zur Berechnung" bei Schlüssel für Beitragsabführung ein "nein" zu hinterlegen.
Weitere Informationen zu diesem Sachverhalt finden Sie in unseren Dokumenten
1018523 Versorgungsbezug im Mitarbeiter anlegen
5303397 Versorgungsbezüge abrechnen - Beispiele für Lohn und Gehalt.