Liebe Community,
ich möchte einen Versorgungsbezugsempfänger rückwirkend SV-pflichtig abrechnen.
Leider wurde er bisher fälschlicherweise SV-frei abgerechnet.
Wie kann ich das rückwirkend über Lohn und Gehalt ändern?
Liebe Grüße
Julia
HAllo,
Kennen Sie LexInform von Datev? ("Lex"-Bildchen in jedem Datev-Programm oben in der Leiste). Wenn Sie da nach "versorgungsbezüge lohn und gehalt" suchen, bekommen Sie sehr informative Dokumente angezeigt 🙂
Leider hilft mir das nicht weiter. In den Dokumenten geht es leider nicht um eine Rückrechnung der Versorgungsbezüge von sv-frei auf sv-pflichtig.
Sie müssten die Schlüsselungen in dem Fall lt. Dokument, aber mit rückwirkendem "Gültig ab"-Datum erfassen.
Könnten Sie mir bitte den Link zu dem Dokument schicken?
Dann könnten ich mir das anschauen und ausprobieren.
LG Julia
Leider habe ich da auch nichts entsprechendes finden können, aber trotzdem danke für die Zusendung des Links.
Hi Julia,
Such Dir eine sv-und steuerpflichtige Lohnart und nimm die stattdessen. Du könntest Sie auch kopieren und unter einer eigenen Nummer und eigenem Text speichern.
Wenn Du soweit bist, brauchst Du die Lohnarten nur austauschen.
LG
Sabine
Hallo Julia,
in dem Hilfe-Dokument 1018523 "Versorgungsbezug anlegen" werden unter Punkt 3.1.1 alle Standard-Lohnarten für die Abrechnung von Versorgungsbezügen und deren gesetzliche Behandlung aufgeführt. Die Lohnart 3410 Versorgungsbezug, laufend, SV-pflichtig rechnet einen laufenden Versorgungsbezug SV-pflichtig ab.
Wie nachfolgend in dem o. g. Dokument ab Punkt 3.1.1 beschrieben wird, ist die Anlage bzw. die Korrektur der Mitarbeiterstammdaten entsprechend zu erfassen, sodass der Versorgungsbezug SV-pflichtig abgerechnet werden kann.
Hallo liebe Frau Pfahler,
ich danke Ihnen für Ihre Rückmeldung.
Der Versorgungsbezug, den ich unter der Nr. 1 mit der Lohnart 3400 angelegt hatte lies sich rückwirkend nicht mehr ändern, so dass eine Korrektur entsteht. Ich musste einen zweiten Versorgungsbezug unter einer neuen laufenden Nr. anlegen und diesen mit der Gültigkeit anpassen. Ebenfalls musste ich den ersten Versorgungsbezug mit der Gültigkeit auf einen Monat vor der ersten Abrechnung zurücksetzen.
Erst dann kam eine Korrektur der Abrechnung.
Leider ist dieser Vorgang nicht aus dem Doukemnt unter Punkt 3.1.1. zu entnehmen.
Ich habe lange probieren müssen.
Liebe Grüße
Julia