abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Verschmelzung . Vorbeschäftigungswerte SV

3
letzte Antwort am 26.04.2022 19:08:56 von Jasmina25
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Jasmina25
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 1 von 4
420 Mal angesehen

Hallo, 

 

in den nächsten Monaten erfolgt für einen Mandanten die Verschmelzung mehrerer Unternehmen. Aktuell bin ich am Sammeln der anstehenden Arbeitsabschnitte. Insgesamt müssen 60 MA auf ein bestehendes Unternehmen umgesetzt werden. 

 

Ich stolper über den Punkt der Vorbeschäftigungswerte in der SV ..... bin mir nicht sicher, ob ich diese erfassen muss. 

Denke mal nein, da die Mitarbeiter einen neuen Arbeitsvertrag erhalten, andererseits alle die Rechte und Pflichten auf den neuen Arbeitgeber übergehen. .... ich glaube ich sehe den Wald vor lauter Bäumen nicht .... 

 

Danke fürs Mitdenken

 

TN
Fachmann
Offline Online
Nachricht 2 von 4
411 Mal angesehen

Das hört sich nach einem Betriebsübergang nach 613a BGB an.

Leider kenne ich mich bei Lodas nicht aus, aber lassen sich hier die AN mit neuem Beschäftigungsbeginn und altem Ersteintritt nicht einkopieren?

 

0 Kudos
Jasmina25
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 3 von 4
399 Mal angesehen

Hallo @TN ; 

 

die Mitarbeiter (Stammdaten) lassen sich von einem zum anderen Mandanten kopieren. Allerdings werden beim Kopieren nicht alle Stammdaten übernommen. BaV; PKW-Nutzung etc. müssen nachgepflegt werden. 

Abgerechnete Werte werden nicht übernommen und hier ist mein Knackpunkt: muss ich die Vorarbeitgeberwerte der SV übernehmen oder behandele ich die Neuanlage wie einen "echten" Eintritt  im neuen Unternehmen. 

 

Ich werde versuchen über einen SV - Träger weitere Hinweise hierzu zu erlangen. 

 

Gruß 

 

0 Kudos
Jasmina25
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 4 von 4
394 Mal angesehen

Für die Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge – gerade für Einmalbezüge wie das Weihnachtsgeld – besonders wichtig: Ein Betriebsübergang nach § 613a BGB wird dabei grundsätzlich genauso bewertet wie ein Arbeitgeberwechsel. Das bedeutet, dass bei der Ermittlung der Beiträge die anteilige Beitragsbemessungsgrenze angesetzt wird. Also keine Vorbeschäftigungswerte (?)

Wird bei einem Betriebsübergang oder einer Betriebsverschmelzung ein neuer Arbeitsvertrag geschlossen, ist dies wie ein neues Beschäftigungsverhältnis zu beurteilen. Eine bisherige Krankenversicherungspflicht beispielsweise kann enden und ab Beginn des neuen Beschäftigungsverhältnisses kann Versicherungsfreiheit entstehen.

0 Kudos
3
letzte Antwort am 26.04.2022 19:08:56 von Jasmina25
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage