Sehr geehrte Damen und Herren,
aktuell rechnen wir wie folgt ab:
Beispiel:
Abrechnung des Monats März erfolgt bis zum 10.04.20, Entgelt (alles Angestellte) wird am 15.04.20 gezahlt. Die Lohnsteuer für den Monat März wird ebenfalls zum 10.04.20 angemeldet.
Nun möchten wir die Lohnsteueranmeldung gern auf den Folgemonat (d.h. 10.Mai) verschieben. Nach Rücksprache mit dem FA ist das möglich. Wir sollen lediglich mit der Märzabrechnung eine "0" melden und die Lohnsteuer für März dann zum 10. Mai anmelden.
Wir melden wir die besagte "0" in der Lohnsteueranmeldung und stellen sicher, dass ab 10.Mai
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Du kannst den Anmeldezeitraum unter Mandantendaten/Steuer/Allgemeine Daten auf den Folgemonat setzen:
Liebe Grüße
Anne
Ist das schon aussreichend für eine "0" Meldung am 10.04 und die Anmeldung der Steuer März dann am 10.5.?
Kann man diese Regelung beim FA eigentlich widerrufen?
100%ig kann ich das nicht sagen - ich gehe aber davon aus, dass die im März angefallene Lohnsteuer erst zum 10.05. gemeldet wird und im April nichts passiert.
Das Finanzamt dürfte hier eigentlich kaum die fehlende Meldung beanstanden, da sie der späteren Übermittlung zugestimmt hat.
Alternativ könnten Sie das Programm DÜ-Formular Lohnsteuer-Anmeldung nutzen (zu finden über die Programmsuche) und eine "0" melden.
Wobei die "0" ja nicht ganz korrekt ist - das würde bedeuten es ist keine Lohnsteuer angefallen und somit de facto falsch.
Naja das FA meinte wir sollen für März eine "0" melden, und dann im April wieder einsteigen
Man könnte ja auch die "0" manuell über ElsterOnline melden bzw. eine automatische Meldung so auf "0" korrigieren.
Cheers,