Liebe Datev-Community, in meinem Fall besteht bereits wird bereits ein AG-Zuschuss bezahlt. Über die Verwendung als verpflichtender AG-Zuschuss gibt es eine Vereinbarung zwischen AG und AN. Der bisherige AG Zuschuss beträgt 51 € und wurde unter der LA 902 erfaßt. In diesem Betrag (51 €) ist jetzt ja der verpflichtende Anteil enthalten (verpfl. AG.
-Zuschuss 21 €). Wie ist das in Lodas zu erfassen ?
Hallo,
in unserem Dokument 1020870 - bAV: AG-Pflichtzuschuss ab 01/2022 in LODAS abrechnen erfahren Sie, wie Sie den Arbeitgeber-Pflichtzuschuss für Gehaltsumwandlungen in der Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds ab Januar 2022 abrechnen.
Sehr geehrte Frau Frohmeyer, vielen Dank für Ihre Antwort. Dieses Dokument hatte ich mir auch schon angesehen, dem nach würde man ja unter Personaldaten | Betriebliche Altersvorsoge | Vertragsdaten, Registerkarte Arbeitgeberanteil den Anteil anlegen.
Hier ist ja der ursprüngliche Arbeitgeberanteil bereits an gelegt.
Was mich aber irritiert ist, daß man dann ja nicht erkennen kann, welcher Anteil verpflichtend ist, und welcher nicht.
Denn man kann ja immer nur einen Arbeitgeberanteil pro Zeitraum ( Gültigkeit) anlegen.
Gibt es da noch eine andere Möglichkeit?
Ich wünsche noch einen schönen Abend.
Stephanie Böhm
Hallo Stephanie,
welcher AG-Anteil verpflichtend ist und welcher nicht, können wir rechtlich nicht beurteilen.
Es besteht auch die Möglichkeit, einen Teil über den AG-Pflichtzuschuss unter Mandantendaten I AG-Pflichtzuschuss und einen Teil über den AG-Anteil in den Personaldaten I Betriebliche Altersvorsorge I Vertragsdaten, Registerkarte Arbeitgeberanteil zu hinterlegen.
Bitte halten Sie hierzu Rücksprache mit dem zuständigen Versicherungsunternehmen.
Mit dem Versicherungsunternehmen habe ich Rücksprache gehalten. Der Versicherung ist das egal. Die Möglichkeit es unter dem Mandenten anzulegen ist ein guter Hinweis, aber dennoch eine recht verwirrende Vorgehensweise, weil ja nur um diesen einen Mitarbeiter geht. Ist es denn notwendig den Betrag aufzuteilen oder ist es hinreichend nachweisen zu können welcher Anteil der verpflichtende ist (Personalakte) ?