abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Verpfl. AG Zuschuss - AG Zuschuss besteht bereits

4
letzte Antwort am 06.02.2022 16:34:25 von Steffi69
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Steffi69
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 5
244 Mal angesehen

Liebe Datev-Community, in meinem Fall besteht bereits wird bereits ein AG-Zuschuss bezahlt. Über die Verwendung als verpflichtender AG-Zuschuss gibt es eine Vereinbarung zwischen AG und AN. Der bisherige AG Zuschuss beträgt 51 € und wurde unter der LA 902 erfaßt. In diesem Betrag (51 €) ist jetzt ja der verpflichtende Anteil enthalten (verpfl. AG.

-Zuschuss 21 €).  Wie ist das in Lodas zu erfassen ?

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 5
193 Mal angesehen

Hallo,


in unserem Dokument 1020870 - bAV: AG-Pflichtzuschuss ab 01/2022 in LODAS abrechnen erfahren Sie, wie Sie den Arbeitgeber-Pflichtzuschuss für Gehaltsumwandlungen in der Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds ab Januar 2022 abrechnen.

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
Steffi69
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 5
163 Mal angesehen

Sehr geehrte Frau Frohmeyer, vielen Dank für Ihre Antwort. Dieses Dokument hatte ich mir auch schon angesehen, dem nach würde man ja unter Personaldaten | Betriebliche Altersvorsoge | Vertragsdaten, Registerkarte Arbeitgeberanteil den Anteil anlegen.

 

Hier ist ja der ursprüngliche Arbeitgeberanteil bereits an gelegt.

 

Was mich aber irritiert ist, daß man dann ja nicht erkennen kann, welcher Anteil verpflichtend ist, und welcher nicht.

 

Denn man kann ja immer nur einen Arbeitgeberanteil pro Zeitraum ( Gültigkeit) anlegen.

 

Gibt es da noch eine andere Möglichkeit?

 

Ich wünsche noch einen schönen Abend.

 

Stephanie Böhm

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 5
131 Mal angesehen

Hallo Stephanie,


welcher AG-Anteil verpflichtend ist und welcher nicht, können wir rechtlich nicht beurteilen. 


Es besteht auch die Möglichkeit, einen Teil über den AG-Pflichtzuschuss unter Mandantendaten I AG-Pflichtzuschuss und einen Teil über den AG-Anteil in den Personaldaten I Betriebliche Altersvorsorge I Vertragsdaten, Registerkarte Arbeitgeberanteil zu hinterlegen.

 
Bitte halten Sie hierzu Rücksprache mit dem zuständigen Versicherungsunternehmen.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
Steffi69
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 5
107 Mal angesehen

Mit dem Versicherungsunternehmen habe ich Rücksprache gehalten. Der Versicherung ist das egal. Die Möglichkeit es unter dem Mandenten anzulegen ist ein guter Hinweis, aber dennoch eine recht verwirrende Vorgehensweise, weil ja nur um diesen einen Mitarbeiter geht.  Ist es denn notwendig den Betrag aufzuteilen oder ist es hinreichend nachweisen zu können welcher Anteil der verpflichtende ist (Personalakte) ?

0 Kudos
4
letzte Antwort am 06.02.2022 16:34:25 von Steffi69
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage