Guten Morgen allerseits,
ich bin mir gerade unsicher, ob ich einem Mitarbeiter, der für einen Monat in Elternzeit geht und diese in der Mitte des Monats beginnt, den VWL-Beitrag komplett kürzen darf? Bzw. ich lasse ihn vermutlich anteilig vom Programm kürzen? Und darf er oder muss er gekürzt werden?
Vielen Dank für Rückmeldungen!
Hallo,
das ist m.E. von den arbeits-/tarifvertraglichen Regelungen abhängig. Ich kenne es aus der Praxis nur so, dass für volle Ausfallmonate die Zahlung eingestellt wird und ein AN, selbst wenn er an 29 von 30 Tagen Ausfall hat, die vollen VL bekommt.
VG
Danke erst einmal für die Antwort! Im Vertrag steht lediglich, dass der AG einen monatlichen Betrag an VL zahlt. Das ist alles. Gelesen habe ich nun auch , dass im Öffentlichen Dienst - auch wenn nur an einem Tag im Monat Entgelt gezahlt wird, der komplette VL Betrag gezahlt werden muss. Aber wie sieht es in der freien Wirtschaft aus?
Ich habe hierzu etwas bei Haufe gefunden, siehe Punkt 3:
Wunderbar - vielen Dank! Hatte nur den Haufe Abschnitt zu TVÖD gefunden