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Verlängerung Gewährungszeitraum Kurzarbeit

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letzte Antwort am 27.10.2020 11:53:47 von anjuwan
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markushülsmann
Einsteiger
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Sehr geehrte Community,

 

zu Beginn der Corona-Pandemie haben viele Unternehmen für das gesamte Kalenderjahr 2020 Kurzarbeit bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt und auch bis 31.12.2020 gewährt bekommen. Da mittlerweile der mögliche Bezugszeitraum auf bis zu 24 Monate verlängert wurde und somit auch über den 31.12.2020 hin möglich ist würde mich interessieren, wie dies nun abläuft.

Muss eine neue Anzeige über Arbeitsausfall bei der Bundesagentur für Arbeit eingereicht werden? Reicht ein formloses Anschreiben an die Bundesagentur für Arbeit? Meldet sich die Bundesagentur für Arbeit von sich aus hierzu? Oder wie ist hier zu verfahren?

 

Ich danke vielmals für eure Antworten 🙂

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Markus Hülsmann

anjuwan
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 2
381 Mal angesehen

Wenn der Bescheid bis zum 31.12.2020 läuft, wird sich die Arbeitsagentur nicht von alleine melden.

Die Verlängerung der Kurzarbeit muss vom Arbeitgeber "formlos angezeigt" werden.

 

 

https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/dortmund/presse/presseinfo-2020-052

 

Cheers
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letzte Antwort am 27.10.2020 11:53:47 von anjuwan
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