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Verbuchung Fiktivlohn Entschädigungszahlung Kinderbetreuung

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letzte Antwort am 10.03.2021 11:20:33 von KDoehler
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f_hirt
Einsteiger
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Hallo zusammen,

ich habe für 3 Mitarbeiter die Entschädigungszahlung für Kinderbetreuung abgerechnet und kann die Zahlen im Buchungsbeleg nicht nachvollziehen bzw. sind diese auch ohne Kostenstellen (KOST 1- 99999999) angezeigt und können auch nicht so verbucht werden. Was wird eigentlich verbucht?

Die Konten sind die 4130 Gegenkonto 1755 und 4141 Gegenkonto 1755.

Zumindest finde ich die Zahlen über das Datenanalysesystem aber da stehe ich total auf dem Schlauch wie diese berechnet werden.

Hat jemand eine Ahnung?

Vielen Dank schon mal!!!

f_hirt
Einsteiger
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Nachricht 2 von 7
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Kann für eine korrekte Verbuchung der SV-AG Anteile auf die entsprechenden Kostenstellen die Lohnarten 480 und 482 in den Barbeitungsvorschriften- Verteilung Kostenstellen-/träger auf Verteilung Betrag geändert werden?

Eigentlich sind das ja nur Fiktivlohnarten ... 

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DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 3 von 7
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Hallo, 
die Lohnarten müssen, damit die Kostenstellenverteilung durchgeführt wird, innerhalb der Lohnart auf Kostenstellenverteilung geschüsselt werden. 
Für die Lohnart 480/482 werden die SV Anteile auf Kostenstellen verteilt. 

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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f_hirt
Einsteiger
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Nachricht 4 von 7
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Vielen Dank!

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KDoehler
Beginner
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Nachricht 5 von 7
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Hallo an alle,

 

 

nach fast 8 Monaten bekommen wir Zahlungen für die Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetzt.

 

Diese Zahlungen weichen aber von den Beträgen mit den jeweiligen Lohnabrechnungen ab.

Hat jemand hier bereits Erfahrung damit gemacht, wie man diese Differenzen für das Vorjahr verbucht.

Wir arbeiten mit dem SKR03.

 

Die Korrekturbuchung erfolgt einmal auf mein Forderungskonto Haben Seite an Verrechnungskonto +

Ertragskonto 2021 Soll Seite an Verrechnungskonto. Bei dem Ertragskonto werden ja meine Erträge für 2021 geschmälert. Was ja eigentlich nicht richtig ist oder?

 

Kann mir da diesbezüglich einer helfen???

 

Vielen Dank!

 

Mit freundlichen Grüßen

Karolin Doehler

 

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TN
Fachmann
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Nachricht 6 von 7
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Ist die Abweichung denn richtig? Oder muss widersprochen werden?

Falls die Abweichung richtig sein sollte: müsste dann nicht die Abrechnung korrigiert werden (mit Einfluss auf den Buchungsbeleg)?

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KDoehler
Beginner
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Nachricht 7 von 7
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Da wir mehr Geld erstattet bekommen haben, werden wir dies nicht anzweifeln 😉.

 

Die Korrektur ganz normal über NB Vorjahr erfasst und die Korrektur passt soweit aber die Verbuchung läuft, wie oben beschrieben und das ist nach meinem Wissen nicht so korrekt.

 

FA meldet sich zu dem Sachverhalt.

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letzte Antwort am 10.03.2021 11:20:33 von KDoehler
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