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Verbraucherinsolvenz- neue Lohnsteuerklasse

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letzte Antwort am 28.09.2022 16:16:15 von Vanessa_Mertel
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Jones
Einsteiger
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Hallo,

 

ich habe einen MA, bei dem seit 7-22 eine Verbraucherinsolvenz hinterlegt ist.

Der MA hatte bisher die Lst-klasse 4 und rückwirkend ab August Lst-klasse 5

 

Im August 419 € Pfändung/Insolvenz abgezogen

 

Durch die Korrektur ergab sich im August eine Gutschrift von 350,00 € -das stimmt auch mit der Pfändungstabelle überein.

 

Im September wären normalerweise knapp 35 € Abzug, doch hier wurden nun die 350 € abgezogen. Ist das hier so richtig?

 

Ich habe mal vorsichtshalber eine Probe für Okt. gestartet. Hier stimmt der Wert dann auch wieder.

 

Viele Dank und viele Grüße

 

Jones

DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
150 Mal angesehen

Hallo Jones,


grundsätzlich ist die Nachberechnung einer Pfändung möglich.


Wenn dem Mitarbeiter jedoch zu viel gepfändet wurde, wird dieser Betrag im aktuellen Monat wieder abgezogen.


Grund dafür ist der, dass in der Regel an den Gläubiger gezahltes Geld von diesem nicht mehr zurückgezahlt wird. 


Wenn dann eine Auszahlung an den Mitarbeiter erfolgt, würde der Arbeitgeber auf den Kosten sitzen bleiben. 


Sollte das Geld vom Gläubiger zurückerstattet werden, können Sie dies über eine manuelle Buchung als Nettobezug ausgleichen.


Informationen hierzu finden Sie auch in unserem Hilfedokument 1070194.

 

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 28.09.2022 16:16:15 von Vanessa_Mertel
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