Hallo,
ein Mitarbeiter hat seit 03/2020 Krankengeld bezogen. Dabei wurde aber weiterhin von uns VWL abgerechnet und überwiesen. Nun sind ja über 10 Monate eine Negativsumme entstanden, die ich ihm nun, da er wieder arbeitet ja abziehen muss. Leider finde ich keine vernünftige Lohnart, mit der ich ihm die von uns "vorgestreckten" VWL-Beträge abziehen kann. Kann mir jemand weiterhelfen?
Hallo,
wir lassen solche Zahlungen immer von LuG automatisch in den Folgemonat vortragen - das passiert bei entsprechender Stammdatenschlüsselung mit der LA 9861 ...
Insofern würde ich in Ihrem Fall ebenso verfahren und die ÜZ mit dieser LA - nun aber manuell vorgetragen - zum Abzug bringen.