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VWL statt bAV verwendet

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letzte Antwort am 31.03.2021 14:53:52 von Bastian_F
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Bastian_F
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Hallo zusammen, bin neu hier!

 

Ich arbeite seit Beginn dieses Jahres zum ersten Mal praktisch mit LODAS (davor Lexw....). Habe dank dieses Forums bereits das ein oder andere Problem, das mir meine Vorgänger hinterlassen haben, beheben können. Dafür schon einmal ein dickes Dankeschön.

 

Eine Sache scheint jedoch noch nirgends zur Sprache gekommen zu sein: Eine Mitarbeiterin hat bei Einstellung ihre bAV (Pensionskasse) mitgenommen. Das war bereits 10/2019. Das wurde damals hier unter VWL angelegt. Das fiel mir nur auf, weil die Mitarbeiterin kürzlich eine Übernahmeerklärung durch den neuen AG hier (erneut) abgab, weil es damals nicht beim Versicherer angekommen sein soll. Ein Anruf ergab, dass der Vertrag dort auf privat gestellt wurde. Die Beiträge sind aber von uns seither gezahlt worden.

 

Da statt VWL jedoch bAV hätte genutzt werden müssen, ist meine Frage, ob dies noch rückwirkend korrigierbar ist, oder ab der kommenden Abrechnung einfach die VWL gelöscht und die bAV eingerichtet werden muss (und die VWL darin einfließt)?

 

Bin mit bAV bei meinen bisherigen AG nicht in Berührung gekommen, deshalb meine Unsicherheit bei diesem Thema.

 

VG

Bastian

Flitze0815
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puuh Bastian!

Das klingt nicht so schön! Grundsätzlich kannst du die Abrechnung nur noch ab Januar 2020 ändern. Da die betriebliche Altersvorsorge steuer- und sv-rechtlich anders behandelt wird als der normale AG-Zuschuss zu vermögenswirksamen Leistungen, würde ich das auf jeden Fall korrigieren.

Dazu musst du in LODAS tatsächlich zurück in den Januar 2020 wechseln, dort unter Personaldaten/Entlohnung/bAV einen neuen Vertrag anlegen. Auf dem Reiter "Gehaltsumwandlung" kannst du dann den AG-Zuschuss als heranzuziehende Lohnart hinterlegen. Unter VL solltest du den Vertrag dann löschen, aber den AG-Zuschuss stehen lassen.. anstelle der Bankverbindung den Haken bei Lastschrift machen und evtl. noch der Vertragsnummer erfassen.

Ich geh jetzt mal davon aus, dass die MAin ihre vermögenswirksamen Leistungen wandelt und es sich nicht um einen AG-finanzierten Vertrag handelt. 

Gruß Flitze

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Bastian_F
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Hallo Flitze,

 

danke für das Feedback, dann werde ich das so machen.

Und ja, es wird von Seiten des AG nur die VL gewandelt, der Rest kommt aus dem Gehalt der MAin.

 

Eine Nachfrage: Laut Versicherer wurde der Vertrag ursprünglich im Jahr 2017 abgeschlossen. Dann greift der AG-Zuschuss von 15% erst ab nächstem Jahr, richtig?

 

Nachtrag: Wenn ich ab 01/2020 korrigiere, d.h. die bAV anlege und die VL ab demselben Monat lösche, werden die Beiträge an die Pensionskasse, die ja die ganze Zeit überwiesen wurden, dann nicht doppelt gezahlt? Oder wo liegt mein Denkfehler?

 

VG

Bastian

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Flitze0815
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Den Zahlungsträger kannst du umgehen, indem du auch bei der bAV erst einmal Lastschrift aktivierst, dann wird zumindest kein Überweisungsträger gedruckt. Der AG-Zuschuss richtet sich ja danach, wann das erste Mal eine Entgeltumwandlungsvereinbarung zwischen AG und AN getroffen wurde. Wie sich das mit 'übernommenen' Verträgen verhält? Da bin ich überfragt. Hatten wir bislang Gott sei Dank nicht! Vielleicht gibt es für diese Fragestellung aber auch einen Experten hier.. oder Onkel Google.. manchmal ist der auch hilfsbereit 😉

Gruß

Flitze

live long and prosper
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Bastian_F
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Ich habe alles gelöscht bzw. erstellt und die Probeabrechnung sieht auch erstmal gut aus. Aber: Wenn ich in der bAV für die bereits gezahlten Monate Lastschrift aktiviere, muss ich doch ab dem aktuellen Abrechnungsmonat dann auf Überweisung ändern, oder? Das hat aber offenbar keine Auswirkungen auf die Historie, bei mir steht dann auch in den abgerechneten Monaten Überweisung. Stößt das dann eine Korrektur an oder wird der Überweisungsträger nur für den aktuellen Monat gedruckt?

 

Da mir Google bislang nicht wirklich weiterhelfen konnte, vielleicht kann ja einer der hier genannten Experten dazu auch noch etwas sagen.

 

VG

Bastian

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Flitze0815
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Moin Bastian,

ja da hast du Recht. Zur Zahlungsweise gibt es keine Historie. Ich würde dann im nächsten Monat wieder auf Überweisung umschlüsseln.. dann muss man nur für einen Monat manuell eine Überweisung erstellen.

Gruß Flitze

live long and prosper
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Bastian_F
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Okay.

Das mit meiner Probeabrechnung muss ich allerdings auch nochmal relativieren.

Ich habe einen Beitrag hier im Forum entdeckt, danach soll bei LODAS standardmäßig die Lohnart 901 zur Anwendung kommen, wenn die VL in die bAV mit einfließt. Bei mir steht allerdings die 101 in der Abrechnung.

Ich habe unter bAV die Summe der VL unter AG-Anteil eingetragen (nichts davon steuerpflichtig) und den Rest (abzüglich AG-Zuschuss) unter Gehaltsumwandlung. AG-Zuschuss sind 15% (von Hundert). Den VL-Betrag, den ich unter VL eigentlich stehen lassen sollte, habe ich allerdings auch mit gelöscht, ansonsten taucht dieser nochmal auf der Gehaltsabrechnung auf.

 

Um das mal besser zu verdeutlichen, wie es momentan aussieht:

 

Bastian_F_0-1617014013333.png

Bastian_F_2-1617014238647.png

 

Wenn ich es richtig deute, würde jetzt aber nur ein Teilbetrag an die Pensionskasse abgeführt. Es müssten aber insgesamt 62,32 € sein.

Bei der Probeabrechnung werden zudem zwei Hinweise, eine Warnung (...Zahlungsverkehr. Betrag = 934,80) und ein Fehler (VWL: Die IBAN fehlt...) für den aktuellen Monat ausgegeben. Gerade letzteres wundert mich, da der VL-Vertrag ab 1/2020 vollständig gelöscht ist.

 

VG

Bastian

 

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Flitze0815
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Boah.. das gefällt mir gar nicht.. schon angefangen bei der Stammlohnart 101 für VL - das ist doch die Stammlohnart für Monatslohn, oder nicht? 🤔

Bei mir sieht das folgendermaßen aus:

1. Stammlohnart für vermögenswirksame Leistungen anlegen (Stammlohnart 865) (bei mir die LA 2)

VL.PNG

 

2. bAV anlegen mit der Schlüsselung, wie der AG-Zuschuss zustande kommt

 

DV Schlüsselung.PNG

wäre bei dir ja Pensionskasse, aus eurem Zuschuss bin ich jetzt nicht schlau geworden (die Schlüsselung musst du vorher definieren)

 

3. bAV Gehaltsumwandlung beim MA eintragen

AN S1.PNG

hier würde bei dir jetzt der Gesamtbetrag stehen, der in die bAV fließen soll und als Bezugslohnart die Lohnart für AG-Zuschuss VL. Je nachdem wie der AG-Zuschuss berechnet wird, könnte es auch ein wenig anders aussehen. Ich habe z.Zt. aber nur jemanden, der gesagt hat, ich will das 200 Euro bespart werden. Durch die Schlüsselung unter allgemeine Angaben bAV ergibt sich dann ja die für euch zutreffende Variante. Bei AG-Anteil ist bei mir nichts eingetragen, da es sich nicht um eine AG-finanzierte DV handelt.

 

Auf der Lohnabrechnung sieht's bei uns dann so aus

Gehalt                             1000 Äpfel (laufender Bezug)

AG-Zuschuss VL                 40 Äpfel (laufender Bezug)

Gehaltsumwandlung      - 173,9 Äpfel (laufender Bezug)

bAV AN laufend                173,9 Äpfel (sv- und st-frei)

AG-Zuschuss                      26,1 Äpfel

 

im Netto werden dann insgesamt 200 Euro bAV abgezogen

 

Wenn bei euch grundsätzlich der AG-Zuschuss VL in bAV gewandelt wird, kann das natürlich auch mit der LA 901 passieren - kann ich aber nix zu sagen.. diese LA haben wir nicht angelegt.

 

Vielleicht hilft's.. viele Wege führen nach Rom..😁

 

Gruß

Flitze

live long and prosper
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Bastian_F
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Hallo Flitze,

 

danke für dein Beispiel. Nachdem ich jetzt gefühlt das ganze Forum sowie das halbe Internet hoch und runter gelesen habe, glaube ich nun, das es so richtig ist:

 

010 Festbezug (3000 €)

101 BETR.AV.AG LFD.ST-FREI FFN 13,29 € (Umwandlung der VL - ist übrigens hier die eigene Lohnart der Stammlohnart 901, wie ich nun gemerkt habe)

891 bAV AG-Zus. lfd.ST-frei FFN 7,35

911 BETR.AV.AN LFD.ST-FREI FFN 41,68

914 BETR.AV.AN LFD.GEH.VER LLN 41,68-

 

Nettoabzug

9078 PENSIONSKASSE 41,68-

 

In die Pensionskasse sollen insgesamt 62,32 € eingezahlt werden.

 

Unter VL ist ab 01/2020 gar nichts mehr eingetragen, unter bAV ab 01/2020 bei AG-Anteil 13,29 € (davon nichts steuerpflichtig), bei Gehaltsumwandlung 49,03 € (ebenfalls nichts steuerpflichtig). Von Letzterem werden 7,35 € als AG-Zuschuss abgezogen, den ich unter Mandantendaten / AG-Pflichtzuschuss bAV hinterlegt habe (gesetzlich 15%, von Hundert).

 

Flitze, deine Hilfe in allen Ehren, soweit sich sonst aber niemand äußert, behalte ich mir vor, gerade diesen letzten Post nochmal als neues Thema zu eröffnen. Muss hier doch zumindest einen geben, der das Thema bAV aus dem Effeff beherrscht.

 

Vielen Dank und schon mal frohe Ostern

Bastian

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letzte Antwort am 31.03.2021 14:53:52 von Bastian_F
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