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VWL ohne AG-Zuschuss

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letzte Antwort am 04.07.2023 14:29:18 von lohnexperte
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n_troike
Fortgeschrittener
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Hallo,

 

was macht man nicht alles für die MA.

Bei uns werden VWL - Verträge erst nach Probezeit bezuschusst.

Ich habe also auf drängen der HR den Vertrag jetzt bei Eintritt ohne AG-Zuschuss erfasst

und lasse 40,- Euro vom Netto an die Institution überweisen.

Erfasst über Entlohnung/ Vermögenswirksamen Leistung.

 

Darf man das so überhaupt machen?

 

Viele Grüße

Nico

lohnexperte
Fachmann
Offline Online
Nachricht 2 von 2
246 Mal angesehen

Hallo Nico,

 

das ist ein ganz normaler Vorgang: Der Mitarbeiter entscheidet sich, Leistungen vermögenswirksam anzulegen. Um für diese Vermögensbildung die staatliche Prämie zu erhalten, ist es zwingend erforderlich, dass die Abführung der Beträge vom Nettoentgelt des Mitarbeiters durch den Arbeitgeber erfolgt.

 

Dass und wieviel manche Arbeitgeber diese Vermögensbildung unterstützen und einen Zuschuss dazu gewähren, ist ein netter Nebeneffekt. Da der Arbeitgeberzuschuss zu VWL allerdings ein ganz normaler Gehaltsbestandteil ist, der der normalen Besteuerung und Verbeitragung unterliegt, hat der Arbeitgeber selbst keinen Nutzen davon.

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

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letzte Antwort am 04.07.2023 14:29:18 von lohnexperte
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