Hallo,
unser Mitarbeiter hat einen VL Vertrag über 26,00 € abgeschlossen und der Arbeitgeberanteil beträgt
lt. Vertrag 26,59 €. Dieser Sachverhalt kann nicht erfasst werden. Wir haben vertraglich aber auch keine Klausel, dass der VL Sparbeitrag mindestens 26,59 € betragen muss. Gibt es einen rechtlichen Grund, dass Datev hier einen Fehler erzeugt?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo zurück,
da es sich um einen Zuschuss des AG zu den VWL handelt, ist dieser m.E. rein sachlogisch schon auf die Höhe des Gesamtbetrags lt. Vertrag begrenzt, d.h. in Ihrem Fall also auf 26,00€.
Wenn Sie aus welchem Grund auch immer den Betrag von 26,59€ vergüten wollen/müssen, dann bleibt Ihnen dazu nur die Möglichkeit, die Differenz per weiterer eigener Lohnart zu vergüten.
Danke für die Antwort, aber der Arbeitnehmer argumentiert natürlich, dass der AG-Zuschuss ja Brutto ist und er ja nicht 26,59 € netto ausgezahlt bekommt. Deshalb stellt sich mir wirklich die Fragen, warum DATEV diese Fehlermeldung erzeugt.
Hallo Pietec,
ich schliesse mich ganz der Meinung von rvh an. Die Lohnart heißt doch Zuschuß zu VWL =vermögenswirksame Leistung. Wenn ich aber nur 26,-- € VWL zahle und den Rest brutto, ist der Sinn verpasst.
Wir zahlen auch immer nur soviel, wie auch vertraglich abgeschlossen ist. Der AN kann ja einen höheren Vertrag abschliessen.
Viele Grüße
Sailor
Deshalb stellt sich mir wirklich die Fragen, warum DATEV diese Fehlermeldung erzeugt.
Ganz einfach: Es handelt sich um einen Zuschuss, der - egal ob brutto oder netto - nicht höher sein kann als der Betrag lt. VWL-Vertrag.
Der betreffende AN hat mathematisch betrachtet zwar recht - er ist in Höhe der anteiligen gesetzlichen Abzüge belastet. Aber gemäß LEXinform-Dokument 5300525 TZ. 4 sind die AGA VWL nun mal steuer- und sv-pflichtig und die Anlage der VWL aus grundsätzlich versteuertem Lohn zu tätigen.
In über vier Jahrzehnten, die ich jetzt Löhne abrechne, ist mir solch eine Forderung nach Überkompensation des Anlagebetrags im Übrigen noch nirgends untergekommen. In allen meinen vielen Fällen war der Zuschuss brutto max. 100% des Anlagebetrags des AN, meist aber weniger.
Wenn der AG in dem Fall "mitspielen" will (wozu ich aber nicht raten würde, um kein "Fass aufzumachen"), dann kann er entweder bei der Grundvergütung wie Gehalt oder Monatslohn etwas draufsatteln oder aber wie schon geschrieben einen weiteren Bruttobezug auf die Abrechnung bringen (lassen).